Habe ich als JAV-Mitglied Anspruch auf eine Übernahme?

Wenn Sie als Auszubildender in der Jugend- und Auszubildendenvertretung mitarbeiten, dann können Sie einige Vorteile genießen. Einer davon ist die Möglichkeit einer Übernahme nach der Ausbildung. Was genau hat es damit auf sich?

Wenn Sie in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mitarbeiten, engagieren Sie sich für Mitarbeiterinteressen Ihres Unternehmens. Dafür genießen Sie einige Vorteile, die andere Azubis nicht haben. Beispielsweise muss Sie Ihr Ausbildungsbetrieb für die JAV-Tätigkeiten von Zeit zu Zeit freistellen. Das gilt beispielsweise für Betriebsbegehungen, Weiterbildungsveranstaltungen und für Sitzungen. Darüber hinaus genießen Sie besonderen Kündigungsschutz.

Übernahme des Azubis

Ein weiterer, viel beachtlicher Vorteil ist die Übernahme in ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung.
Allerdings sollten Sie beachten, dass hingegen landläufiger Meinung
dieser Anspruch keineswegs immer existiert. Sie werden lediglich
bevorzugt vor anderen übernommen. Hat der Betrieb für Sie aber keinen
passenden Arbeitsplatz frei, dann kann er Sie auch nicht bevorzugen. Er
muss keine neue Stelle schaffen, damit sie als JAV-Mitglied übernommen
werden können.

Passende Stelle wird 3 Monate freigehalten

Wird allerdings innerhalb Ihrer letzten 3 Ausbildungsmonate eine passende Stelle frei, dann haben Sie auf diese rechtlich einen Anspruch. Es kann dem Ausbildungsbetrieb zugemutet werden, diesen Arbeitsplatz solange für Sie freizuhalten, bis Sie in die Ausbildung beendet haben. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass Sie die Abschlussprüfung bestehen.

Den Anspruch können Sie auch dann geltend machen, wenn ein anderer Azubi, mit dem Sie die Prüfung absolvieren und der möglicherweise bessere Ausbildungsleistungen erbringt, zu Ihnen in Konkurrenz steht. Das gilt auch dann, wenn dessen Übernahme auf diese Stelle schon beschlossene Sache zu sein scheint.

Trotzdem darf er Ihnen nicht vorgezogen werden, damit Sie als JAV-Mitglied bzw. ehemaliges JAV-Mitglieds keine Nachteile haben. Dieses Sonderrecht – wie andere Regelungen zur Mitbestimmung auch – geht aus dem Betriebsverfassungsgesetz hervor.