Ausbildung: 5 Tipps für Azubis

Als Auszubildender haben Sie jede Menge Pflichten und jede Menge Aufgaben. Zudem gibt es möglicherweise ziemlich viele Kollegen, die Ihnen gerne mal etwas einreden. Lassen Sie sich nicht durcheinanderbringen und beherzigen Sie bei allem, was Sie tun, vor allem die 5 folgenden Tipps.

Tipp 1: Fordern Sie Klarheit!

Leider gibt es in vielen Ausbildungsbetrieben Dinge, die nicht oder nur unzureichend geregelt sind. Dazu gehört beispielsweise die Frage, ob das private Handy an der betrieblichen Steckdose aufgeladen werden darf. Oder wie es mit dem Surfen im Internet bestellt ist – erlaubt oder verboten?

Und auch, wann die Ausbildungszeit im Anschluss an die Berufsschule wieder losgeht – wie viel Pause und wie viel Wegezeit wird berechnet? Als Azubi haben Sie das Recht, diese Sie direkt betreffenden Informationen einzufordern. Dann wissen Sie, woran Sie sind.

Tipp 2: Ermitteln Sie die weisungsbefugten Personen!

Als Auszubildender sind Sie zwar in der Hierarchie ziemlich weit
unten, das bedeutet aber noch lange nicht, dass Sie den Anweisungen
aller Kollegen Folge leisten müssen. Keineswegs jeder darf Ihnen
Aufträge erteilen. Was der Chef sagt, der Abteilungsleiter und was Ihnen
der Ausbilder an Aufgaben gibt, ist für Sie natürlich gesetzt. Auch
andere Vorgesetzte in Ihrem derzeitigen Umfeld sind Chefs, deren
Anweisungen Sie Folge leisten müssen.

Geht es um Sicherheitsfragen,
hören Sie auch ganz genau darauf, was der Sicherheitsbeauftragte zu
sagen hat. Und in Sachen Datenschutz darf Ihnen der
Datenschutzbeauftragte etwas vorschreiben. Die zahlreichen "ganz
normalen" Kollegen sind allerdings nicht per se Ihre Vorgesetzten und
damit auch nicht weisungsbefugt.

Tipp 3: Achten Sie auf die Art der Arbeitsaufträge!

Als Azubi haben Sie Aufgaben zu erledigen, die in irgendeiner Form mit Ihrer Ausbildung zu tun haben. Die Ausbildungsordnung, der Ausbildungsrahmenplan und Ihr individueller Ausbildungsplan geben Ihnen hierüber Aufschlüsse. Darüber hinaus kann auch schon mal das Säubern des eigenen Arbeitsplatzes dazugehören und gegebenenfalls auch das Kaffeekochen, wenn jeder einmal dran ist und Sie nicht ständig damit beschäftigt sind. Ausbildungsfremde Tätigkeiten sollten Sie allerdings ablehnen. Sie müssen für Ihren Chef weder einkaufen noch seine Kinder aus der Kita abholen.

Tipp 4: Führen Sie den Ausbildungsnachweis regelmäßig!

Leider wird der schriftliche Ausbildungsnachweis, der früher Berichtsheft genannt wurde, von vielen Azubis vernachlässigt. Er wird oftmals nicht regelmäßig geführt, sondern immer nur kurz vor einer Kontrolle. Wenn es keine Kontrolle gibt, dann kann man auch schon mal zum Ende der Ausbildung in die sehr ungünstige Situation kommen, den gesamten Nachweis nachträglich führen zu müssen. Denn: Ohne vollständigen Ausbildungsnachweis keine Abschlussprüfung!

Tipp 5: Denken Sie an die Zeit nach der Ausbildung!

Sollte der Ausbildungsbetrieb eventuell beabsichtigen, Sie zu übernehmen, dann nutzen Sie die Ausbildungszeit, um Ihre Lieblingsbeschäftigung und Ihre Lieblingsabteilung festzustellen. Möglicherweise kommen Sie mit bestimmten Kollegen und auch mit bestimmten Arbeiten besonders gut zurecht. Halten Sie zu solchen Abteilungen Kontakt, um eventuell nach der Ausbildung für eine dort freiwerdende Stelle eine Empfehlung zu bekommen. So können Sie bereits während der Ausbildung etwas für Ihre weitere berufliche Zukunft tun.