Probezeitkündigung: Muss der Betriebsrat zustimmen?

Müssen Sie bei einer Probezeitkündigung den Betriebsrat vorher informieren? Brauchen Sie zudem die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung? Auch in der Ausbildung sind diese Fragen relevant – und sehr differenziert zu beantworten.

Die Informierung des Betriebsrats ist das eine, dessen Zustimmung ist eine ganz andere Geschichte. Beide Fragen müssen daher unter einem jeweils anderen Blickwinkel betrachtet werden:

Probezeitkündigung in der Ausbildung: Betriebsrat muss informiert werden
Ganz gleich, ob Sie einem Auszubildenden während der Probezeit oder danach (aus wichtigem Grund) kündigen. Der Betriebsrat hat, sofern Sie einen haben, ein Recht darauf, zuvor informiert zu werden. Er sollte, falls es sich um eine Probezeitkündigung handelt, also spätestens ein paar Tage vor Ende der Probezeit über Ihre Absicht Bescheid wissen. Dann hat er ausreichend Zeit, eine Stellungnahme zum Thema abzugeben.

Versäumen Sie es, den Betriebsrat über die beabsichtigte Probezeitkündigung in Kenntnis zu setzen, kann dieser die Kündigung erfolgreich anfechten. Das Problem: Bis Sie davon erfahren, ist die Probezeit möglicherweise vorbei. Damit ist die Kündigung in der Regel endgültig gescheitert. 

Probezeitkündigung in der Ausbildung: Betriebsrat muss nicht zustimmen
Eine andere Frage ist die, ob der Betriebsrat der Kündigung auch zustimmen muss. Gibt er nämlich eine Stellungnahme zur beabsichtigen Kündigung ab, kann er Ihnen durchaus raten, dem Auszubildenden nicht zu kündigen.

Solche Meinungsverschiedenheiten sind nicht selten. Allerdings: Bei einer Probezeitkündigung müssen Sie der Empfehlung des Betriebsrats nicht folgen. Sie sollten sie zur Kenntnis nehmen und falls möglich Erkenntnisse daraus ziehen, die Sie zuvor noch nicht hatten.

Die Entscheidung, ob die Probezeitkündigung letztlich ausgesprochen wird, obliegt Ihnen allein. Sie sollten dabei alle Interessen der an der Ausbildung Beteiligten berücksichtigen: die der Kolleginnen und Kollegen, die des Unternehmens im Hinblick auf einen möglichen Fachkräftemangel, die der anderen Auszubildenden, Ihre Interessen als Ausbilder und auch die Interessen des Auszubildenden, dessen Probezeit sich dem Ende entgegen neigt.