Mobbing: Wenn Auszubildende betroffen sind

Es kommt leider immer wieder vor: Mobbing in Azubi-Kreisen. Teilweise sind Auszubildende das Opfer, aber sie können auch Täter sein. In beiden Fällen sind vor allem Sie als Ausbilder gefordert.

Eines vorneweg: Das Wort Mobbing wird nicht immer korrekt verwendet. Vielfach steht es im allgemeinen Sprachgebrauch auch für Ärgern, Konflikte oder Ähnliches. Dies kann dann schon mal zu Irritationen führen, denn der Begriff Mobbing beschreibt mehr und vor allem Schlimmeres.

Als Mobbing kann das fortgesetzte und systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren bezeichnet werden. Es handelt sich dabei also keineswegs um ein einmaliges oder zweimaliges Ereignis. Und vor allem handelt es sich nicht um eine Ereignisfolge, die einen Vorgesetzten oder Ausbilder kalt lassen kann. Im Klartext: Erfahren Sie als Ausbilder von Mobbing in Ihrem Verantwortungsbereich, dann sind Sie verpflichtet zu reagieren.

Mobbing-Opfer: Ihr Azubi muss unmittelbar geschützt werden

Wenn ein Auszubildender das Opfer von Mobbing ist, dann ist eines ganz besonders wichtig: Trennen Sie Opfer und mutmaßliche(n) Täter sofort. Das geht in einem Ausbildungsverhältnis ja auch sehr unproblematisch, denn im Laufe der Ausbildung, arbeitet der Azubi ohnehin in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und Abteilungen. Stellen Sie den Ausbildungsplan so um, dass Ihr Azubi auf keinen Fall mehr dem mutmaßlichen Mobbing ausgesetzt ist.

Zudem sollten Sie gegenüber dem Auszubildenden auch Flagge zeigen. Scheuen Sie nicht, eine klare Aussage zu treffen, dass Sie auf seiner Seite stehen und dass Sie die Vorfälle verfolgen und ggf. ahnden. Zeigen Sie, dass Sie Ihre Schutz-Aufgabe wahrnehmen. Möglicherweise hat der Azubi in dieser Hinsicht in den letzten Wochen zu wenig Unterstützung gespürt.

Mobbing-Täter: Ihr Azubi muss Konsequenzen spüren

Ist (auch) der Täter ein Auszubildender, stehen Sie ebenfalls vor großen Herausforderungen. Denn natürlich müssen Sie disziplinarisch und arbeitsrechtlich tätig werden. Beim Nachweis von gezieltem Mobbing ist auch bei einem Azubi eine Abmahnung angemessen. Gezieltes und systematisches Schikanieren ist so gravierend einzustufen, dass es mit einer mündlichen Ermahnung keineswegs getan ist.

Im Extremfall ist sogar eine Kündigung möglich – auch wenn die Hürden in einem Ausbildungsverhältnis ganz besonders hoch liegen. Ein solcher Fall läge dann vor, wenn schwere Beleidigungen oder Gewaltanwendungen ebenfalls nachgewiesen worden sind.

Bildnachweis: Antonioguillem / stock.adobe.com