Mobbing in der Ausbildung: Die Beweislast liegt beim Azubi

Wird in einem Ausbildungsunternehmen ein Mobbing-Vorwurf gegen einen Auszubildenden erhoben, dann gehen bei Ihnen als Ausbilder die Alarmglocken an. Ein solcher Vorwurf ist gravierend und hat – wird er belegt – arbeitsrechtliche Konsequenzen. Allerdings muss Mobbing in der Ausbildung tatsächlich auch bewiesen werden – und zwar in der Regel von Seiten des Opfers.

Auszubildende sind leider nicht selten beliebte Mobbing-Opfer. Das hängt damit zusammen, dass sie in der betrieblichen Hierarchie weit unten stehen und der eine oder andere seinen Frust gerade gerne an den scheinbar Schwachen ablässt.

Handelt es sich allerdings bei in diesem Frust-Ablassen um einmalige Ereignisse, dann liegt keineswegs Mobbing vor. Voraussetzung für Mobbing ist nämlich, dass das Opfer gezielt und systematisch sowie mehrfach geärgert, gedemütigt oder hintergangen wird. Auch das bewusste Fernhalten von Informationen, die für den Arbeitsprozess notwendig sind, kann als Mobbing bewertet werden.

Allerdings muss das Opfer die Mobbing-Vorwürfe selbst beweisen. Es trägt also die so genannte Beweislast. Kommt ein Auszubildender zu Ihnen und schildert einige Vorgänge aus den letzten Wochen, die die Kriterien des Mobbings erfüllen, dann gehen Sie dem natürlich nach. Allerdings sind die bloßen Behauptungen des Auszubildenden noch kein Beweis.

Es müssen schon weitere Aussagen von Zeugen vorliegen, die den Mobbing-Vorwurf bestätigen. Was auch möglich, aber eher selten ist, ist das Vorliegen eines Geständnisses. Hat der Täter gestanden, dann ist das natürlich auch Beweis genug.

Schriftliche Aufzeichnungen allein genügen nicht

Macht ein Auszubildender, der sich als Mobbing Opfer fühlt und vor Gericht geht, eigene schriftliche Aufzeichnungen über die Ereignisse, die in der Summe den Mobbing-Vorwurf bestätigen sollen, dann reicht das als Beweis allerdings nicht aus. Das hat vor einigen Jahren das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 9 Sa 199/09 vom 14.8.2009). In diesem Fall hatte ein Mitarbeiter eine Art Mobbing-Tagebuch als Beweismittel vorgelegt, konnte aber keine weiteren Beweise vorzeigen. Das Gericht wurde nicht überzeugt.

Werden Sie mit einer Mobbing Vorwurf konfrontiert, dann handeln Sie unmittelbar:

  1. Prüfen Sie, ob Mobbing tatsächlich vorliegen würde, wenn die Behauptungen stimmen.
  2. Ist das der Fall, dann fordern Sie das Opfer auf, die Vorwürfe zu belegen bzw. zu beweisen.
  3. Gelingt auch das, dann ergreifen Sie unmittelbar die Maßnahme, dass Täter und Opfer getrennt werden, so dass Mobbing in Zukunft vermieden wird.
  4. Versäumen Sie es nicht, disziplinarisch tätig zu werden bzw. Entsprechendes zu veranlassen. Niemals dürfen Sie bewiesenes Mobbing ungeahndet lassen. Das wäre ein schlechtes Signal.