Kindergeld – was die Verdienstgrenze bewirkt

Welche Eltern erhalten Kindergeld und welche nicht? Wenn der Sohn oder die Tochter ein Azubi ist, dann ist diese Frage ganz besonders schwer zu beantworten. Und sie ist auch einer gewissen Dynamik unterworfen. Was die Verdienstgrenze Ihres Sprösslings auf das Kindergeld bewirkt, erfahren Sie bei experto.de.

Eigentlich sollten Eltern von Auszubildenden, die noch keine 25 Jahre alt sind, ständig auf der Hut sein und auch dann Kindergeld beantragen, wenn der Azubi überdurchschnittlich viel verdient. Und das hat folgende Gründe.

4 Gründe, im Grenzfall Kindergeld trotzdem zu beantragen 

  1. Die Verdienstgrenze von 8.004 Euro im Jahr ist keineswegs mit dem Bruttoeinkommen vergleichbar. Denn brutto darf der Auszubildenden auch einen 5-stelligen Betrag im Jahr verdienen. Schließlich werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und die Werbungskosten noch abgezogen. Erst wenn dann immer noch ein Einkommen von mehr als 8.004 Euro erkennbar wird, gerät das Kindergeld in Gefahr. 
  2. Apropos Werbungskostenpauschale. Diese soll sich rückwirkend zum 1.1.2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Das bringt Ihnen weiteren Spielraum für den Erhalt von Kindergeld. Auch wenn der Bundesrat das entsprechende Gesetz im Juli 2011 gestoppt hat: Die Umsetzung dieser Regelung ist nach wie vor zu erwarten. 
  3. Die Verdienstgrenze ändert sich auch manchmal zum Jahreswechsel – und zwar ausschließlich nach oben. Ein negativer Kindergeldbescheid im aktuellen Jahr kann im Folgejahr Makulatur sein, wenn sich die Verdienstgrenze erhöht hat. 
  4. Und außerdem soll die Jahresverdienstgrenze ab dem Jahr 2012 völlig entfallen. Das sieht das Steuervereinfachungsgesetz vor. Dieses wurde vom Bundestag gebilligt, fiel im Bundesrat allerdings durch. Da hier aber offenbar andere Fragen umstritten sind, die zu dem Abstimmungsergebnis der Länderkammer führten, bin ich persönlich optimistisch, dass die Jahresverdienstgrenze für den Bezug von Kindergeld im Jahr 2012 tatsächlich entfallen wird. Die endgültige Entscheidung müssen wir allerdings abwarten.