Ende der Ausbildung: Welches Datum zählt?

Wann genau endet eine Ausbildung? Mit dieser Frage haben sich bereits häufiger Gerichte beschäftigt. Das Problem: Es gibt einen Vertrag, in dem steht ein Datum. Und: Es gibt eine Abschlussprüfung, die ein anderes Ende signalisiert.

Wenn das Ende der Ausbildung naht, steht die Abschlussprüfung an. In aller Regel liegt diese aber einige Wochen vor dem Ende, das im Ausbildungsvertrag steht. Was zählt denn nun? Der "Titel“? Oder der Vertrag? 

Das Berufsbildungsgesetz gibt hier Aufschluss – und zwar in §21, Abs. 2. Darin heißt es sinngemäß zum Ende der Ausbildung: Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit, dann endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Im Klartext: Die Prüfung zählt und nicht das Datum im Vertrag. In der Regel wird der Prüfungsausschuss den Azubi gleich im Anschluss an die letzte Prüfung über das Ergebnis informieren. Das Ende der Ausbildung ist mit diesem Zeitpunkt – trotz Vertrag – gekommen.  

Welche Relevanz hat das Ende der Ausbildung für Sie?  

  • Wollen Sie den Azubi übernehmen, dann zahlen Sie die höhere Vergütung, z. B. den Gesellenlohn gleich ab dem nächsten Tag nach Ende der Ausbildung.  
  • Wollen Sie den Azubi nicht übernehmen, ist besondere Vorsicht geboten. Denn da der Ausbildungsvertrag nach Ende der Ausbildung nicht mehr gültig ist, dürfen Sie den Auszubildenden auch nicht mehr arbeiten lassen. Arbeitet er trotzdem und Sie dulden das, dann haben Sie ein Problem: Durch diese Handlungen kommt nämlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande. Um das zu vermeiden, müssen Sie den Azubi gleich nach der letzten Prüfung nach Hause schicken.