Das müssen Sie bei Überstunden von Azubis beachten

Es ist durchaus zulässig, dass volljährige Auszubildende Überstunden machen. Allerdings sind dann bestimmte Regeln zu beachten und Grenzen einzuhalten. Das wichtigste erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zunächst einmal ist zu berücksichtigen, dass die Überstunden als solche im Rahmen der Ausbildung anfallen. Konkret bedeutet das: Sie müssen dem Ausbildungszweck dienen. Sie können also keine ausbildungsfremden Tätigkeiten vom Azubi verlangen, weil Sie hier, z. B. am späten Nachmittag, einen dringenden Bedarf haben. Haben die Tätigkeiten mit der Ausbildung nichts zu tun, dann können Sie den Azubi nicht einsetzen.

Und es gibt noch eine zweite Bedingung: Die Überstunden müssen nämlich letztlich vereinbart worden sein. Das könnte bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrages geschehen sein. Manche Vertragsvordrucke enthalten nämlich einen entsprechenden Passus.

Ich empfehle dringend, eine entsprechende Formulierung in den Vertrag aufzunehmen. Das gilt auch dann, wenn – was der Normalfall ist – keine Überstunden geplant sind. Fallen sie dann ungeplant an, sind Sie als Ausbilder mit einem entsprechenden Passus rechtlich auf der sicheren Seite. Alternativ können Sie die Vereinbarung auch im Vorfeld der zu leistenden Überstunden schriftlich treffen.

Das sind die Grenzen beim Umfang

Volljährige Auszubildende dürfen in der Woche – verteilt auf 6 Tage – maximal 48 Stunden arbeiten. Nur in seltenen Ausnahmefällen sind bis zu 10 Stunden am Tag und damit im Extremfall auch 60 Stunden in der Woche möglich. In jedem Fall ist sofort dafür zu sorgen, dass ein Ausgleich geschaffen wird. Das geht aus § 17 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz hervor, wonach Überstunden besonders zu vergüten sind. Der Ausgleich kann demnach sowohl in Zeit als auch als zusätzliche Vergütung gewährt werden.

Es ist zu empfehlen, die Überstunden mit einem Zuschlag, zum Beispiel von 30%, zu vergüten. Dadurch entsteht auch für den Azubi selbst ein Anreiz. Trotzdem gilt: Mehrarbeit im Rahmen der Ausbildung sollte stets die Ausnahme bleiben.