Berufsausbildungsvertrag anfechten

Wann kann ein Berufsausbildungsverhältnis eigentlich erfolgreich angefochten werden? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Hier hilft ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Berufsausbildungsvertrag anfechten ist möglich
Ein Berufsausbildungsvertrag kann grundsätzlich angefochten werden. Dabei gelten die Spielregeln wie für andere Verträge auch: Irrtum, Täuschung und Drohung sind hier die Schlüsselbegriffe.  

Berufsausbildungsvertrag anfechten: Irrtum
Ein klassischer Grund für eine Anfechtung ist der Irrtum nach § 119 BGB. Sind nämlich wesentliche Faktoren des Vertrags durch einen Irrtum zustande gekommen, dann wird das Anfechten erfolgreich sein. Das gilt beispielsweise für den Fall, dass bei der Ausbildungsvergütung versehentlich das Komma an der falschen Stelle gesetzt wurde.

Berufsausbildungsvertrag anfechten: Arglistige Täuschung
Nach § 123 BGB kann ein Berufsausbildungsvertrag auch wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Hier können beispielsweise ein gefälschtes Zeugnis oder bewusste Falschaussagen im Vorstellungsgespräch den Ausschlag geben. Die Beweislast, dass Sie arglistig getäuscht wurden, liegt bei Ihnen. Die Entscheidung, ob Sie den Vertrag anfechten oder nicht, liegt bei Ihnen.  

Berufsausbildungsvertrag anfechten: Drohung
Das Anfechten wegen einer Drohung dürfte bei Berufsausbildungsverhältnissen keine Rolle spielen. Hier geht es nach § 123 BGB darum, dass solche Verträge, die nur "mithilfe" einer Drohung unterschrieben wurden, angefochten werden können. "Wenn du nicht unterschreibst, dann…" macht allerdings bei Ausbildungsverträgen keinen Sinn.