Darf Ihr Azubi das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen?

Der schriftliche Ausbildungsnachweis – also das gute, alte Berichtsheft – muss von allen Auszubildenden geführt werden. Ansonsten gibt es spätestens vor der Abschlussprüfung Ärger. Aber wann muss ein Azubi den Ausbildungsnachweis eigentlich führen? Ist es dem Azubi erlaubt, sein Berichtsheft in der Arbeitszeit der Ausbildung zu schreiben?

Wann darf ein Azubi das Berichtsheft schreiben?

Diese Frage ist ziemlich eindeutig zu beantworten: nämlich während der Arbeits- bzw. Ausbildungszeit. Sie müssen als Ausbilder dem Azubi dazu Gelegenheit geben. Mein Vorschlag hierzu: Setzen Sie eine bestimmte Zeit in der Woche fest, zu der Auszubildende grundsätzlich ihren schriftlichen Ausbildungsnachweis führen sollten. Ideal ist hier beispielsweise die letzte halbe Stunde der Ausbildungszeit innerhalb einer Woche – also am Freitagnachmittag.

Das hat folgende Vorteile: 

  1. Alle Beteiligten wissen: Diese halbe Stunde ist für andere Arbeiten tabu. Auszubildende schreiben dann an ihrem schriftlichen Ausbildungsnachweis. Die feste Zeit führt zu erhöhter Akzeptanz – auch derjenigen, die dem Auszubildenden gewöhnlich Arbeiten übertragen. 
  2. Es kommt hier kaum mehr zu längeren Versäumnissen. Auszubildende werden wöchentlich an ihren schriftlichen Ausbildungsnachweis erinnert. Das Nachholen des Dokumentierens vieler Wochen und Monate entfällt in den meisten Fällen. 
  3. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist nicht mehr gefährdet. Für diese muss man nämlich einen vollständigen schriftlichen Ausbildungsnachweis vorlegen. Mit der festgelegten und durch Sie abgesegneten wöchentlichen Zeit dürfte diese Hürde leicht zu überspringen sein. 

Mit dem wöchentlichen Schreiben des Berichtshefts, lernt der Auszubildende, systematisch zu arbeiten. Erfolg ist häufig damit verbunden, etwas regelmäßig zu tun. Genau diese Erfahrung macht der Azubi, wenn er den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig führt.

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