Azubi ist immer wieder krank – was nun?

Fehlt ein Azubi krankheitsbedingt bei der Arbeit und in der Berufsschule, dann gelten im Grunde genommen dieselben Regeln wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch. Er muss Ihnen das rechtzeitig mitteilen und ggf. eine Krankmeldung vorlegen. Was aber, wenn Sie Zweifel an einer Erkrankung haben?

Grundsätzlich gehen Sie als Ausbilder bei einer Krankmeldung durch einen Azubi davon aus, dass dieser Auszubildende tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist. Es ist auch völlig normal, dass der eine Azubi mehr und andere weniger krankheitsanfällig ist. Erst wenn Indizien dafür vorliegen, dass ein Auszubildender gerne mal zuhause bleibt, ohne dass tatsächlich eine Erkrankung vorliegt, sollten Sie handeln.

Ärztliche Bescheinigung früher verlangen

Beispielsweise gibt es Auszubildende, die gerne mal zwischen 1 und 3 Tagen zuhause bleiben, weil sie für diesen Zeitraum keine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Zumindest kommt es Ihnen so vor, dass diese Zeit, in der ein Arztbesuch noch nicht notwendig ist, vielfach ausgenutzt wird. Von solchen Auszubildenden können Sie verlangen, dass sie die ärztliche Bescheinigung in Zukunft früher vorlegen müssen. Beispielsweise bereits am 2. oder 3. Tag, aber auch eine verpflichtende Vorlage am 1. Tag ist möglich.

Damit legen Sie als Ausbildungsbetrieb die Hürden, der Ausbildung aus Krankheitsgründen fernzubleiben, etwas höher. Das können Sie ohne weiteres tun – auch bei einzelnen Auszubildenden. Dieser wird zwar nicht begeistert sein, strenger behandelt zu werden als die anderen, er hat aber in diesem Fall nicht das Recht auf eine Gleichbehandlung. Schließlich ist er auch mit außergewöhnlichen Verhaltensweisen aufgefallen.

Medizinischer Dienst kann Sie unterstützen

Anders liegt der Fall, wenn ein Azubi mehrfach über einen längeren Zeitraum erkrankt und er die ärztliche Bescheinigung immer pünktlich vorliegt und diese beispielsweise von Woche zu Woche verlängert. Auf der anderen Seite bekommen Sie aber mit, dass der Auszubildende in seiner Freizeit ziemlich gesund zu sein scheint. Beachten Sie allerdings in diesem Fall: Dies ist kein Maßstab für Sie. Ein Azubi hat das Recht, Freizeitaktivitäten nachzugehen, wenn er dadurch den Gesundungsprozess nicht gefährdet. Trotzdem bleibt bei Ihnen möglicherweise ein ungutes Gefühl.

In solchen Fällen können Sie veranlassen, dass der Auszubildende vom medizinischen Dienst seiner Krankenkasse untersucht wird. Dieser hat dann die Aufgabe, die Erkrankung zu bestätigen oder auch den Azubi als gesund einzustufen. Die Krankenkasse hat nämlich genau dasselbe Interesse wie Sie: Sie möchte Krankheitskosten, die beispielsweise durch Arztbesuche entstehen oder später auch durch das Krankengeld, vermeiden. Und Sie selbst haben natürlich das Interesse, dass der Azubi an der Ausbildung teilnimmt – zumal Sie ja im Krankheitsfall in den ersten Wochen Lohnfortzahlung leisten müssen.