Ausbildungsverträge in der Ausbildung aufheben

Ein Ausbildungsvertrag kann, wenn der Auszubildende und Ausbilder einverstanden sind, mit Hilfe eines Aufhebungsvertrages beendet werden. Vor dem Beenden eines Ausbildungsverhältnisses kann es hilfreich sein, die Unterstützung einer objektiven dritten Person zu suchen.

Eine Aussprache mit der Unterstützung der Eltern, des Klassenlehrers oder dem Ausbildungsberater der Kammer kann Missverständnisse beseitigen und die Ausbildung retten. Sind alle Vermittlungsversuche gescheitert, ist ein Beenden des Ausbildungsverhältnisses häufig die einzige Möglichkeit, die bleibt.

In einem Aufhebungsvertrag kann das gewünschte Beendigungsdatum festgelegt werden. Bei einem beidseitigen Einverständnis kann der Zeitpunkt, wann der Ausbildungsvertrag enden soll, frei gewählt werden. Ein Aufhebungsvertrag kann nicht nur während der Probezeit, sondern auch der übrigen Ausbildungszeit gestellt werden.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine ideale Möglichkeit, wenn eine Kündigung nicht zulässig wäre. Ein Aufhebungsvertrag ist nur in schriftlicher Form rechtskräftig und muss die Unterschrift beider Parteien enthalten. Ist der Auszubildende noch minderjährig, ist es notwendig, dass die Erziehungsberechtigten ihre Kenntnisnahme durch eine Unterschrift bestätigen. So muss ein Aufhebungsvertrag bei einem minderjährigen Auszubildenden die Unterschrift des Schülers selbst, der Erziehungsberechtigten und die des Ausbilders tragen, um rechtskräftig zu sein.

Richtigkeit ist ein Muss bei einem Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung kann aufgrund von Formfehlern für nichtig erklärt werden. Aus diesem Grund ist neben einem detaillierten Aufführen des Datums, an dem die Ausbildung enden soll ebenso wichtig wie die Unterschrift aller Parteien. Grundsätzlich muss gesagt sein, ein Aufhebungsvertrag führt immer das Beenden eines Ausbildungsvertrages mit sich. Eine Gültigkeit besteht nur bei einer schriftlichen Ausführung für beide Parteien. Ein Aufhebungsvertrag ist nur rechtskräftig, wenn er von beiden Parteien gewünscht ist.

Was Berücksichtigung finden muss, ist die Gefahr, von der Bundesagentur für Arbeit drei Monate lang von der finanziellen Unterstützung gesperrt zu werden. Um die Sperrung der Bundesagentur zu umgehen, müssen bedeutsame Gründe vorhanden gewesen sein. Nicht selten kommt es vor, dass die Bundesagentur den Kontakt zu dem früheren Ausbilder sucht und nachfragt, warum das Ausbildungsverhältnis beendet wurde.

Der Kündigungsschutz bei besonderen Situationen wie einer Schwangerschaft, Wehrdienstleistenden, Schwerbehinderten oder Zivildienstleistenden kann mit einem Aufhebungsvertrag umgangen werden. Beenden beide Parteien einvernehmlich das Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis, greift auch der Sonderkündigungsschutz nicht. So kann ein Aufhebungsvertrag als eine Möglichkeit gesehen werden, eine Kündigung beziehungsweise einen Kündigungsschutz zu umgehen.

Grundlagen eines Aufhebungsvertrages

Der Aufhebungsvertrag ist auch unter den Begriff Auflösungsvertrag bekannt und dient in erster Linie dazu, den Weggang eines Auszubildenden zu ermöglichen. Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung kann ohne Frist auch mit sofortiger Wirkung vorgenommen werden.

Doch um positiv auseinanderzugehen, entscheiden sich viele Aufhebungsvertrags-Steller für eine Frist von zwei Wochen. Das Einreichen eines Aufhebungsvertrages führt bei einem Großteil der Unternehmen zu einer Aussprache. Minderjährige benötigen bei diesen Gesprächen die Anwesenheit des gesetzlichen Vertreters.

Im Normalfall, wenn alle Unklarheiten beseitigt wurden, kommt es zum Ende des Gespräches zum beidseitigem Unterschreiben des Schriftstücks durch alle Anwesenden. Im Vergleich mit einer fristlosen Kündigung muss man sagen, dass ein Aufhebungsvertrag einfacher zu schreiben ist als eine Kündigung.

Empfehlenswert ist, den Aufhebungsvertrag erst dann einzureichen, wenn ein neuer Ausbildungsplatz oder eine alternative Beschäftigung wie ein Ziviles Jahr vorgewiesen werden kann. Ist der Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, dann kann diese Entscheidung nicht mehr zurückgenommen werden.