Beruf der Bürokauffrau: Was steckt dahinter?

Die Aufgaben einer Bürokauffrau liegen darin, den Alltag in einem Büro zu organisieren. Eine kaufmännische Ausbildung ist die Grundlage dieses Berufes. Eine Ausbildung wird in den Branchen Industrie und Handel, sowie im Handwerk angeboten. Nach einer dreijährigen Ausbildung wird vor der Handwerks-, Handels- oder Industriekammer eine Prüfung abgelegt.

Eine Anstellung können Sie mit einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung in kleinen Unternehmen bis hin in großen Konzernen finden. Der Verwaltungsbereich setzt meistens die Spezialisierung auf ein oder mehrere Gebiete wie Rechnungs- und Finanzwesen oder Ein- und Verkauf, voraus.

Infos und Fakten zur Ausbildung

  • Im Durchschnitt dauert eine Ausbildung 36 Monate (3 Jahre)
  • Eine Verkürzung ist auf 2 oder 2 ½ Jahre möglich, wobei der Notendurchschnitt eine große Rolle spielt.
  • Eine Statistik offenbart die Chancen mit den jeweiligen Schulabschlüssen: Abitur 28%, Hauptschüler 14%, Realschule 57% und Schulabbrecher 2%
  • Ausbildungsvergütung: erstes Ausbildungsjahr 455 bis 736 €, zweites Ausbildungsjahr 536 bis 800 € und das dritte Ausbildungsjahr beinhaltet eine Vergütung zwischen 651 und 879 €.
  • Berufliche Perspektiven: Weiterbildungen zum Betriebswirt für Büromanagement und Kommunikation, Bürofachwirt, Fachkauffrau für Büromanagement und Gründung eines eigenen Büroservices sind Möglichkeiten.

Ausbildungsvergütung (Netto)

Der Netto-Betrag ist die Summe, die schlussendlich auf das Konto des Auszubildenden überwiesen wird. Die Höhe der Summe wird nicht von dem Beruf selbst, wie zum Beispiel Bürokauffrau ausgemacht, sondern von den im Vertrag festgelegten Vergütungen. Die Sozialabgaben und Steuern werden von der Brutto-Summe abgezogen.

Ausbildungsvergütung (Brutto)

  • Der Ausbildungsvertrag enthält grundsätzlich die Höhe des Ausbildungsgeldes. Die Summe, die im Vertrag genannt ist, ist nicht die Summe, die am Ende ausgezahlt wird. Von der Brutto-Summe werden die Sozialabgaben abgeführt, was die Auszahlung verringert.
  • Es ist gesetzlich verankert, dass einmal im Jahr, meistens zu Beginn eines neuen Ausbildungsjahres, die Vergütung erhöht werden muss. Die Branche hat großen Einfluss auf die Höhe des Ausbildungsgeldes, weswegen ein Nennen von festen Summen nicht möglich ist.
  • Ein Großteil der Branchen setzt auf tarifliche Regelungen. Das bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gemeinsam die Höhe der Vergütung festgelegt haben.
  • Das Ausbildungsgeld muss dem Berufsbildungsgesetz angepasst sein, wenn der Betrieb eine tarifliche Regelung ablehnt. Dem Berufsbildungsgesetz angemessen bedeutet, dass mindestens 80 % der tariflich festgelegten Vergütung ausgezahlt wird.
  • §17 des Berufsbildungsgesetzes besagt, dass ein Ausbildungsbetrieb das Recht hat, einen Teil des Ausbildungsgeldes mit Sachleistungen zu verrechnen. Zum Beispiel dürfen Unterkunft und Kost berechnet werden. Es müssen jedoch mindestens 25% des Ausbildungsgeldes auf das Konto des Azubis ausgezahlt werden.
  • § 18 besagt, dass das Ausbildungsgeld spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats zu zahlen ist.