Ausbildungsbegleitende Hilfen: Das können sie bewirken

Spätestens nach einigen Monaten im Betrieb werden Sie wissen, bei welchen Auszubildenden erhöhter Förderbedarf besteht und bei welchen nicht. Gut für Sie: Bei einer zusätzlichen Förderung können Sie auch die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen – und das völlig kostenlos. Die Rede ist hier von so genannten Ausbildungsbegleitenden Hilfen.

Auszubildende haben keineswegs immer die Wunschqualifikation. Es gibt einfach zu viele Kandidaten mit Schwächen in Deutsch oder im Rechnen. Andere wiederum tun sich schwer mit der Fachmaterie und ernten schlechte Noten in der Berufsschule und schwache Beurteilungen im Betrieb. Es ist dann einfach unverzichtbar irgendetwas zu tun. Beispielsweise kommen individuelle Förderung und Nachhilfeunterricht in Kleingruppen in Frage.

Das alles können Sie als Ausbilder natürlich nicht leisten. Sie müssen dritte Personen engagieren, um die Defizite zu beheben. Allerdings: Zusätzlicher Unterricht, den Sie selbst organisieren, kostet Geld. Ein Bildungsträger lässt sich die Kooperation etwas kosten – ebenso wie ein privater Lehrer im betriebsinternen Unterricht. Kostenlos für Sie sind dagegen die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH).

ABH: Wenden Sie sich an die Arbeitsagentur
Dabei ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Der Azubi selbst wird dort vorstellig und beantragt zusätzlichen Unterricht im Rahmen von Ausbildungsbegleitenden Hilfen. Die Agentur stellt dann ggf. einen Förderbedarf fest und veranlasst, dass der Azubi künftig, in der Regel bei einem Bildungsträger, entsprechende Förderung erhält. Für den Auszubildenden bedeutet das: Er muss im Normalfall nach "Dienstschluss" einmal in der Woche noch mal ran und drückt die Schulbank.

Und für Sie als Ausbildungsbetrieb bedeutet das: Ihr Azubi wird gezielt gefördert und die Agentur für Arbeit trägt die Kosten. Nutzen Sie diese Möglichkeit – zu Ihren eigenen Gunsten und vor allem zu Gunsten Ihrer Auszubildenden.