Ausbildung: Das gehört in eine Abmahnung

Eine dreijährige Ausbildung ganz ohne Abmahnung ist natürlich anzustreben und gelingt auch in den meisten Fällen. Allerdings: Manchmal muss eine solche disziplinarische Maßnahme einfach erfolgen. Dann ist es wichtig, die Abmahnung rechtssicher zu schreiben.

Das Ziel, das mit einer Abmahnung in erster Linie verfolgt wird, ist die Verhaltensänderung beim Auszubildenden. Beispiel: Ein Azubi, der schon mehrfach deutlich zu spät zur Ausbildung erscheint, lernt es einfach nicht. Auch die Ankündigung einer Abmahnung hat keine Wirkung gezeigt. Dann spätestens ist die Zeit reif für eine Abmahnung. Und jetzt spätestens nimmt der Auszubildende das Signal ernst und ändert sein Verhalten – hoffentlich.

Für den Fall, dass keine Besserung eintritt, bringt sich der Auszubildende selbst in eine missliche Lage, da eine Kündigung näher rückt. Um diese – falls tatsächlich nötig – rechtssicher durchzuführen, muss die vorrangegangene Abmahnung konkret formuliert sein und bestimmte Bestandteile unbedingt aufweisen.

3 unverzichtbare Bestandteile einer Abmahnung

  1. Die Abmahnung muss das Fehlverhalten detailliert, mit genauen Orts- und Zeitangaben, aufführen.
  2. Es muss unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, dass solches Verhalten im Rahmen der Ausbildung grundsätzlich nicht geduldet wird und sofort abgestellt werden muss.
  3. Verzichten Sie auch nicht auf den Hinweis, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.

Nur wenn alle 3 Aspekte beachtet werden, können Sie mit der Abmahnung eine Kündigung rechtssicher vorbereiten. Im besseren Fall aber reagiert der Azubi endlich und setzt sein Fehlverhalten nicht fort, so dass es keinen Anlass mehr für eine Kündigung gibt.