Arbeitszeitbetrug: Wenn der Azubi an der Stechuhr schummelt

Alle Mitarbeiter inklusive der Auszubildenden sollten die Zeiterfassung im Unternehmen ernst nehmen und die Arbeitszeiten korrekt erfassen. Das Schummeln an der Stechuhr ist keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern Arbeitszeitbetrug und kann einen Azubi die Stelle kosten.

Arbeitszeitbetrug geht über das Mogeln in der Schule hinaus

Wenn Auszubildende ihre Lehre beginnen, haben sie zuvor vor allem die Regeln in der Schule und im Elternhaus kennengelernt. Und sie haben auch gelernt diese von Zeit zu Zeit zu umgehen. Im Elternhaus gilt das ohnehin und auch in der Schule soll der ein oder andere bekanntlich schon mal gemogelt haben. Oftmals sind die Strafen, die den Unregelmäßigkeiten folgen allerdings eher geringfügig. Mit Beginn der Ausbildung ändert sich das, den Arbeitszeitbetrug ist keine Bagatelle. 

Von Arbeitszeitbetrug ist Azubis dringend abzuraten!

Ein Ausbildungsbetrieb versteht nämlich überhaupt keinen Spaß, wenn ein Azubi beispielsweise beim Erfassen der Anwesenheitszeit schummelt und sich somit des Arbeitszeitbetrugs schuldig macht. Und das völlig zu Recht – schließlich zahlt der Betrieb die Ausbildungsvergütung für die gesamte Arbeitszeit und verlässt sich daher natürlich darauf, dass diese auch absolviert wird.

Ein Auszubildender, der also seine Zeiterfassungskarte auch schon mal einem Kumpel gibt, damit dieser für ihn "korrekt" ausstempelt während er sich selbst früher vom Acker macht, hat sich in jedem Fall eines schweren Vergehens schuldig gemacht.

Ihre Reaktion auf einen Arbeitszeitbetrug

Wenn Ihnen als Ausbildungsbetrieb ein solcher Fall unterkommt, müssen Sie natürlich reagieren. Ansonsten machen diese Verhaltensweisen bei ihnen Schule. Das Mindeste, was auf einen Arbeitszeitbetrug folgen sollte, ist eine Abmahnung. In schwerwiegenden Fällen kann unter Umständen sogar direkt gekündigt werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Arbeitsgerichte bei massiven Verfehlungen dieser Art in der Regel keine Gnade walten lassen. Geht es dagegen nur um wenige Minuten, ist eine direkte Kündigung allerdings nicht zu empfehlen und wird von den Arbeitsgerichten mit Sicherheit sehr kritisch beäugt werden.

Vermeiden Sie Arbeitszeitbetrug schon im Vorfeld

Sie als Ausbilder sollten es allerdings nicht darauf ankommen lassen und eine solche Situation generell und gezielt vermeiden. Das tun Sie dadurch, dass Sie Ihre Auszubildenden von Beginn an über den Arbeitszeitbetrug aufklären, was Vergehen dieser Art im arbeitsrechtlichen Sinne bedeuten und dass sie als schwerwiegende Verstöße einzustufen sind.

Machen Sie Ihren Azubis die Konsequenzen klar, die ihnen in solchen Fällen blühen könnten. Damit erkennen sie, dass hier andere Regeln gelten als beispielsweise in der Schule, die sie vor der Ausbildung besucht haben. Ihre Aufklärung wird also zu einer Disziplinierung Ihrer Azubis führen und für die Zukunft hoffentlich Arbeitszeitbetrug vermeiden.