Arbeitszeit: So lange arbeitet Ihr minderjähriger Azubi

Ist ein Auszubildender noch keine 18 Jahre alt, dann gilt für ihn das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses macht Ihnen strenge Vorgaben, was beispielsweise die Art der Arbeit, die Länge des Urlaubs und die täglichen Arbeitszeiten angeht. Erfahren Sie hier mehr über die Arbeitszeit eines minderjährigen Azubis.

Wenn Sie Auszubildende über 18 Jahren und gleichzeitig Auszubildende unter 18 Jahren beschäftigen, dann müssen Sie unbedingt beachten, dass für den einen das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt und für den anderen nicht. Das kommunizieren Sie auch genauso im Betrieb, damit die Unterschiede nicht als Ungerechtigkeiten aufgefasst werden. So ist beispielsweise in §8 geregelt, dass jugendliche Azubis maximal 40 Stunden in der Woche bzw. 8 Stunden am Tag arbeiten dürfen.

Die tägliche Arbeitszeit ist nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel auf 8,5 Stunden, erweiterbar, wenn an einem anderen Werktag die Arbeitszeit verkürzt wird. Manch ein Unternehmen lässt beispielsweise am Freitag kürzer arbeiten, was die Arbeitszeit an den anderen Wochentagen jeweils verlängert. Das ist in diesem Maße (8,5 Stunden Arbeitszeit täglich) auch für minderjährige Azubis möglich.

Auch was die Pausen angeht, beachten Sie Spezialregelungen des JArbSchG:

  • Beträgt die Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden, dann gewähren Sie mindestens 30 Minuten Pause.
  • Ist sie länger als 6 Stunden, dann beträgt die Mindestpausenzeit 60 Minuten.
  • Sie lassen zudem niemals länger als 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten.
  • Legen Sie die Pausen so, dass eine Pause frühestens 1 Stunde nach Arbeitsbeginn angesetzt wird und dass das späteste mögliche Pausenende mindestens 1 Stunde vor dem Feierabend liegt.

So rechnen Sie die Berufsschulzeiten an

Hat der Azubi länger als 5 Unterrichtsstunden Schule, dann gilt das als 8-Stunden-Tag. Er muss also im Anschluss an die Schule nicht mehr im Betrieb erscheinen. Allerdings ist zu beachten, dass diese Regelung nur einmal in der Woche gilt. Beispiel: Ein minderjähriger Auszubildender hat sowohl am Montag als auch am Mittwoch 6 Stunden Berufsschule. In diesem Falle kommt er an einem der beiden Tage, der zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden vereinbart wird, noch in den Betrieb, am anderen kann er dafür nach Hause gehen.