Arbeitsunfall mit einem Azubi: Das muss nicht sein

Ein Arbeitsunfall allein ist schon eine schlimme Sache. Ist ein Auszubildender verwickelt, wird es ganz besonders heikel. Und ist dieser Azubi auch noch minderjährig, dann kann das ein folgenreiches Nachspiel haben. Gut, wenn Sie dann Ihren Verpflichtungen zur Schulung in Sachen Arbeitssicherheit nachgekommen sind.

Zu Beginn der Ausbildung ist die Gefahr für Azubis am größten, dass sie in einen Arbeitsunfall verwickelt werden. Oftmals können die gerade von der Schulbank kommenden neuen Auszubildenden Gefahren nicht richtig einschätzen. Denn um Gefahren zu erkennen, dazu braucht man häufig berufliche Erfahrung.  

Daher ist es außerordentlich wichtig, junge Auszubildende auf mögliche Gefahrenquellen im Betrieb hinzuweisen. Dabei kann es sich um gefährliche Maschinen, rückwärts fahrende Gabelstapler oder gefährliche Stoffe handeln, die im Arbeitsprozess eingesetzt werden. Nur wenn neue Auszubildende diese Gefahren kennen, kann die Wahrscheinlichkeit eingedämmt werden, dass sie in einen Arbeitsunfall verwickelt werden.

Arbeitsunfall mit minderjährigem Auszubildenden 
Ganz besonders heikel ist es, wenn ein minderjähriger Auszubildender in einen Arbeitsunfall verwickelt wird. Denn in diesem Fall wird die Berufsgenossenschaft ganz genau hinschauen, ob der betroffene Azubi tatsächlich in Sachen Arbeitssicherheit geschult wurde.  

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) muss der Ausbildungsbetrieb den minderjährigen Azubi nämlich über Gefahren, die einen Arbeitsunfall nach sich ziehen können, unterweisen, und zwar  

  • vor Aufnahme der Beschäftigung,  
  • bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen,  
  • vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen und gefährlichen Arbeitsplätzen,  
  • vor dem Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen.  

Zudem muss der Ausbildungsbetrieb über Maßnahmen informieren, wie ein Arbeitsunfall abgewendet werden kann. So steht es in § 29 JArbSchG.  

Wenn Sie Ihrer Unterweisungsverpflichtung nachkommen, schlagen Sie 2 Fliegen mit einer Klappe:  

  1. Ein Arbeitsunfall sowie eine Berufskrankheit werden unwahrscheinlicher.  
  2. Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite, wenn beispielsweise doch ein Arbeitsunfall passiert.