Anmeldung zur Abschlussprüfung: Fristen beachten!

Die Abschlussprüfung 2010 steht fast schon wieder vor der Tür. Versäumen Sie es nicht, Ihre Azubis anzumelden. Immer vorausgesetzt, alle Bedingungen hierfür sind erfüllt.

Melden Sie Ihre Azubis zur Abschlussprüfung an
Das neue Jahr ist bereits in vollem Gange und stellt auch im Hinblick auf die Sommerabschlussprüfung 2010 bereits erste Anforderungen an Sie: Ihre Azubis müssen zur Abschlussprüfung angemeldet werden und das ist Ihre Aufgabe als Ausbilder. Die für Sie zuständige Kammer wird Sie gegebenenfalls zur Anmeldung auffordern. Aber auch wenn nicht: Sie müssen diese Formalie pünktlich erledigen.  

Für die Abschlussprüfung im Sommer 2010 gibt es keine einheitliche Anmeldefrist. Die Termine der Kammern unterscheiden sich. In den meisten Fällen endet die Frist allerdings in diesen Tagen. Checken Sie also schnellstens, welche Ihrer Azubis bereits fit für die Prüfung sind.

Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung
Allerdings entscheidet nicht in erster Linie Ihr persönlicher Eindruck von der Leistungsfähigkeit eines Auszubildenden über die Teilnahme an der Prüfung. Es kommt vor allem auf die Laufzeit der Ausbildungsverträge an. Wenn der Vertrag in diesem Sommer endet und es wurde kein Antrag auf eine Verlängerung gestellt, dann ist die Zeit reif für die Abschlussprüfung. Dazu kommen die formalen Voraussetzungen nach dem Berufsbildungsgesetz.  

Abschlussprüfung: Voraussetzungen nach dem Berufsbildungsgesetz

  1. Die Ausbildungszeit muss, wie oben erwähnt, tatsächlich zurückgelegt worden sein oder die Ausbildung endet nicht später als 2 Monate nach dem möglichen Prüfungstermin.
  2. Der Azubi muss die Zwischenprüfung bereits abgelegt haben. Im Falle einer gestreckten Abschlussprüfung entfällt diese Voraussetzung. Beide Teile der Abschlussprüfung müssen in diesem Fall separat zugelassen werden.
  3. Der schriftliche Ausbildungsnachweis, also das gute alte Berichtsheft, muss vollständig geführt worden sein.
  4. Das Ausbildungsverhältnis wurde zu Beginn der Ausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.