Abschlussprüfung bestanden: So geht es weiter

Nach der bestandenen Abschlussprüfung sind Ihre Aufgaben als Ausbilder keineswegs erledigt. Sie müssen vielmehr aufpassen, dass Sie niemanden aus Versehen unbefristet übernehmen. Ist also keine oder nur eine befristete Übernahme geplant, sollten Sie folgende Hinweise unbedingt beachten.

Es ist eine erfreuliche Nachricht: Ihre Azubis haben die Abschlussprüfung bestanden. Das ist nicht nur ein Erfolg für die Auszubildenden selbst, sondern auch für Sie als Ausbildungsbetrieb. Jetzt stellt sich nur die Frage: Welcher Schritt folgt als nächstes?  

Nach der Abschlussprüfung: Übernahme vorgesehen? 
Es ist für das weitere Handeln nun ganz entscheidend, ob ein in der Abschlussprüfung erfolgreicher Azubi übernommen wird oder nicht. Ist nämlich keine Übernahme vorgesehen, dann sollten Sie jetzt keinen Fehler machen. Denn sobald Sie darüber Bescheid wissen, dass die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, dürfen Sie den betroffenen Azubi nicht mehr beschäftigen.

Hintergrund: Wird die Abschlussprüfung bestanden, dann endet die Ausbildung mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. So steht es in §21 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes. Das bedeutet: Wenn der Azubi Sie über das Ende der Ausbildung durch Mitteilung des Prüfungserfolgs in Kenntnis setzt, dann ist er quasi ohne Arbeitsvertrag – und Sie wissen das auch.   

Abschlussprüfung gelaufen: Azubi ist "vertragslos"
Wenn der Azubi dann bei Ihnen weiter arbeitet, dann wird automatisch ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen – das muss keineswegs schriftlich der Fall sein. Dieser neue Vertrag hat dann aber nichts mehr mit der Ausbildung zu tun. Zudem wird er keineswegs befristet abgeschlossen. Durch die Weiterarbeit nach der Abschlussprüfung servieren Sie dem Azubi somit einen unbefristeten Arbeitsvertrag.  

Um das zu vermeiden, müssen Sie den Auszubildenden bereits vor der Abschlussprüfung klipp und klar darauf hinweisen, dass er im Falle eines Prüfungserfolges nicht mehr seine Tätigkeit aufnehmen darf. Am besten geben Sie ihm das schriftlich und lassen sich das per Unterschrift quittieren. Für den Fall, dass er doch arbeitet, schicken Sie ihn nach Hause, sobald Sie das bemerkt haben. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.  

Übernahme nach der Abschlussprüfung: Vertrag vorher fertig machen 
Ist nach der Abschlussprüfung eine Übernahme vorgesehen, dann sollten Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag bereits vorbereiten. Oder Sie schließen ihn bereits ab und stellen ihn unter Vorbehalt des Bestehens der Prüfung. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der Vertrag befristet sein soll. Denn arbeitet der ehemalige Azubi ohne einen schriftlichen, befristeten Arbeitsvertrag, entsteht – wie oben auch – juristisch gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.