1. Die Sachbezugswerte für Verpflegung wurden für die Jahre 2007 und 2008 angehoben: von 202,70 Euro monatlich (2006) auf 205 Euro (Im Einzelnen: Frühstück: 45 Euro, Mittag- und Abendessen: je 80 Euro). Neu ist, dass für ein mitverpflegtes erwachsenes Kind in der Familie der gleiche Verpflegungswert wie für den Lebenspartner angesetzt wird.
2. Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete sind jetzt bundeseinheitlich festgelegt. Sie werden von 196,50 Euro auf 198 Euro für 2007/2008 erhöht. Um den Übergang für die neuen Bundesländer auf den neuen Einheitswert zu erleichtern, gilt dort für 2007 noch eine Absenkung von 3 % des Unterkunftswerts.
3. Auch die Sachbezugswerte für gemieteten Wohnraum werden in Ost und West für 2007/2008 einheitlich festgesetzt und auf 3,45 Euro (für einfache Wohnungen auf 2,80 Euro) pro Quadratmeter angehoben. Für 2007 gilt hierbei in den neuen Bundesländern ebenfalls die Absenkung von 3 %.