Seit dem 1. Januar 2007 gelten neuen Sachbezugswerte

Die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wichtigen Sachbezugs- und Arbeitsentgeltverordnungen wurde zum 1. Januar 2007 in einer neuen Sozialversicherungs-Entgeltverordnung zusammengefasst und die Sachbezugswerte angepasst. Lesen Sie, welche Sachbezugswerte geändert wurden und wie sich das auf Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung auswirkt.
Sachbezugswerte sind für Ihre Abrechnung verbindlich
Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern freie oder vergünstigte Verpflegung und/oder Unterkunft, müssen Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung diese Vorteile als steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers behandeln.
Für die Bewertung dieses Arbeitslohns setzen Sie die amtlichen Sachbezugswerte an. Die Sachbezugswerte sind für die Abrechnung sowohl steuer- als auch sozialversicherungsrechtlich verbindlich.
Sachbezugswerte 2007: Die Änderungen im Einzelnen
Auf folgende Änderungen bei den Sachbezugswerten müssen Sie sich seit dem 1. Januar 2007 in Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung einstellen:

1. Die Sachbezugswerte für Verpflegung wurden für die Jahre 2007 und 2008 angehoben: von 202,70 Euro monatlich (2006) auf 205 Euro (Im Einzelnen: Frühstück: 45 Euro, Mittag- und Abendessen: je 80 Euro). Neu ist, dass für ein mitverpflegtes erwachsenes Kind in der Familie der gleiche Verpflegungswert wie für den Lebenspartner angesetzt wird.

2. Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete sind jetzt bundeseinheitlich festgelegt. Sie werden von 196,50 Euro auf 198 Euro für 2007/2008 erhöht. Um den Übergang für die neuen  Bundesländer auf den neuen Einheitswert zu erleichtern, gilt dort für 2007 noch eine Absenkung von 3 % des Unterkunftswerts.

3. Auch die Sachbezugswerte für gemieteten Wohnraum werden in Ost und West für 2007/2008 einheitlich festgesetzt und auf 3,45 Euro (für einfache Wohnungen auf 2,80 Euro) pro Quadratmeter angehoben. Für 2007 gilt hierbei in den neuen Bundesländern ebenfalls die Absenkung von 3 %.

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