Die Krankenversicherung in der Steuererklärung

Sie können die Kosten für Ihre Krankenversicherung in Ihrer Steuererklärung geltend machen, um - zumindest teilweise - Ihre Steuerlast zu drücken. Allerdings sind nicht sämtliche Kosten als Sonderausgaben abzugsfähig.

Sie können die Prämien für Ihre Krankenversicherung in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn die Beiträge für eine Grundabsicherung auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen geleistet worden sind.

Prämien für die Krankenversicherung in der Steuererklärung

Bedingt durch diese Regelung können Sie somit sämtliche Kassenbeiträge in der Steuererklärung berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Zusatzbeiträge, die Sie als gesetzlich Versicherter aufbringen müssen.

Nicht berücksichtigt werden allerdings Prämienbestandteile, die für ein Krankentagegeld gezahlt werden.

Die private Krankenversicherung in der Steuererklärung

Was für die gesetzlich Versicherten gilt, gilt auch für die privat
Versicherten. Was über den Basisschutz auf dem Niveau der gesetzlichen
Krankenkassen hinausgeht, ist nicht von der Steuer absetzbar. Dies führt
dazu, dass viele Wahl- und Zusatztarife der privaten
Krankenversicherung in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden
können.

Zu den Kosten, die nicht berücksichtigt werden können, gehören
beispielsweise Ausgaben für eine private Krankentagegeldversicherung,
Auslandsreisekrankenversicherung oder Pflegezusatzversicherung.

Von dieser Ausnahme können Sie profitieren

Wenn Sie als privat Krankenversicherter weniger als 1.900 Euro im Jahr an Krankenversicherungsbeiträgen steuerlich geltend machen, können Sie bis zu dieser Grenze weitere Beiträge für Krankenversicherungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wenn Sie daher beispielsweise im Jahr "nur" 1.500 Euro für Ihre private Basis-Krankenversicherung ausgegeben haben, können Sie weitere 400 Euro für andere Versicherungen in Ihrer Steuererklärung angeben.

Prämienerstattungen

Wenn Ihnen Ihre private Krankenversicherungen Beiträge erstattet, weil Sie zum Beispiel für ein Jahr keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben, müssen Sie diese Erstattungen von den gezahlten Versicherungsprämien in Abzug bringen. Als Kosten für die Krankenversicherung können Sie somit nur den "Nettoaufwand" (abzüglich der Erstattungen) in der Steuererklärung angeben.

Beiträge für die Krankenversicherung Ihrer Kinder in der Steuererklärung

Neben Ihren eigenen Beiträgen können Sie auch die Beiträge für die Krankenversicherung Ihrer Kinder in der Steuererklärung angeben, sofern Sie die Kosten auch tatsächlich getragen haben. Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Kindergeldanspruch besteht. Auch das Alter des Kindes ist nicht von Bedeutung.