Fünf Regeln für korrekte Newsletter

Bevor die Kür der grafischen Gestaltung des Newsletters in Angriff genommen wird, sollte erst einmal die Pflicht der formalen Gestaltung erledigt sein. Erschreckendes Ergebnis der Analyse von 278 deutschsprachigen Newslettern: Nur ganze 10 erfüllten die Voraussetzungen.

Wenige Versender von Newslettern halten sich an rechtliche Vorgaben
In der Newsletter-Anaylse gibt es nur zehn Unternehmen, deren E-Mails rechtlich einwandfrei sind. Untersucht wurden 278 beim Zentralarchiv deutschsprachiger Newsletter registrierte Publikationen.

 Nur 34,8% hatten ein komplettes Impressum. 9,4% der Newsletter unterlassen gar den gesetzlich geforderten Hinweis auf eine Abbestellmöglichkeit. Das Telemediengesetz fordert Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme im Impressum. Nur 41,7% der E-Mails nennen neben der Postanschrift auch eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer. 33,8% riskieren Abmahnungen, weil sie gar keine Kontaktdaten nennen. Damit solche Fehler nicht passieren, haben wir einen Selbsttest entwickelt, mit dem der eigene Newsletter geprüft werden kann.

Die fünf Regeln für korrekte Newsletter sind:  

  • Firma als Absender klar erkennbar
    Der Leser soll sofort erkennen, welches Unternehmen ihm eine E-Mail schickt
  • Betreff mit aktueller Information
    Die Betreffzeile soll verraten, warum es lohnt, gerade diesen Newsletter zu öffnen
  • Persönliche Anrede
    E-Mail-Marketing ist Beziehungsmarketing – viele Leser wollen mit Namen angesprochen werden  
  • Abbestellmöglichkeit
    Ein Newsletter unterscheidet sich von Spam durch eine bequeme Abbestellfunktion
  • Impressum
    Für Publikationen wie Newsletter gilt die Kennzeichnungspflicht mit allen Kontaktdaten

25 Punkte sind erreichbar. Unser Selbsttest verrät Ihnen, wie viele Punkte Ihr Newsletter bekommt.