Zahnersatz: Krankenzusatzversicherung trotz Zuschuss der Kassen?

Wenn Sie Zahnersatz benötigen, sind damit meistens auch hohe Kosten verbunden. Zwar übernehmen die gesetzlichen Kassen einen gewissen Teil, der Eigenanteil ist jedoch nicht zu verachten. Um sich vor zu hohen Kosten zu schützen, können Sie eine Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz abschließen.

Private Krankenzusatzversicherungen gibt es wie Sand am Meer. Gerade für den Zahnersatz kann eine derartige Versicherung sehr sinnvoll sein, wenn Sie schon öfter oder länger Probleme mit Ihren Zähnen hatten oder haben. Zahnersatz ist sehr teuer und kostet meist mehrere tausend Euros – von den gesetzlichen Kassen gibt es kaum Zuschüsse.

Befundorientierte Festzuschüsse bei Zahnersatz

Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Prothesen fallen gering aus. Seit 2005 ist der Betrag klar kalkuliert und festgelegt und hängt vom jeweiligen Befund ab. Dieser befundorientierte Festzuschuss bedeutet, dass jeder Versicherte bei gleichem Befund den gleichen Betrag von der Kasse erstattet bekommt. Ein Beispiel für einen Befund ist „fehlender Zahn im Oberkiefer“.

Bis Ende des Jahres 2004 beteiligten sich die gesetzlichen Kassen noch prozentual an den individuellen Kosten des Zahnersatzes eines Versicherten. Trotz eines gleichen Befunds konnte die Rechnung je nach gewählter Versorgungsform und je nach Zahnarzt unterschiedlich ausfallen, selbst wenn der Befund identisch war. Seit 2005 gibt es diese Regelung nicht mehr. 

Härtefall-Regelung bei unzumutbarer Belastung

Gerade einmal die Hälfte decken die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für den konkreten Befund und die medizinische Versorgung dessen ab. Der restliche Betrag muss vom Versicherten bezahlt werden. Bei einer höherwertigen Versorgung, beispielsweise bei einem Implantat statt einer Brücke, gibt es ebenfalls einen Festzuschuss. Die Kosten, die darüber hinaus gehen, werden wiederum vom Versicherten gezahlt.

Im Falle einer unzumutbaren Belastung werden Versicherte vom Eigenanteil bei Zahnersatz weitestgehend befreit. Unzumutbar belastbar sind Versicherte, die im Jahr 2015 nicht mehr als 1.134 Euro brutto pro Monat verdienen. Mit einem Angehörigen steigt die Grenze auf 1.559,25 Euro, mit zwei Angehörigen auf 1.842,75 Euro und mit dreien auf 2.126,25 Euro. Diese Regelung nennt sich Härtefall-Regelung.

Prüfen Sie die genauen Kosten

Wichtig ist, dass der Kostenplan von der Krankenkasse im Vorfeld geprüft und genehmigt wird. Auch müssen die Patienten die Finanzierung mit ihrem Zahnarzt detailliert besprechen, um herauszufinden, wie hoch der von ihnen zu tragende Eigenanteil sein wird.

Zahnärzte müssen in ihren Heil- und Kostenplänen nämlich nicht die Gebührensätze für Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, angeben. Für die gesetzliche Kasse ist es somit nicht ersichtlich, welchen Honorarsatz der Zahnarzt für den Teil veranschlagt, der privat abgerechnet wird. 

Eine Krankenzusatzversicherung schützt vor hohen Kosten bei Zahnersatz

Für Menschen, die sich vor zu hohen Eigenleistungen bei Zahnersatz schützen wollen, bietet sich eine Zahnzusatzversicherung an. Mit der Einzahlung eines festen monatlichen Betrags können im Schadensfall bis zu 90 % des Eigenanteils von der Versicherung übernommen werden. Die Konditionen sind von Tarif zu Tarif verschieden und sollten im Vorfeld geprüft werden.

Gerade, wenn Sie nicht unter die Härtefall-Regelung fallen lohnt es sich, über eine Zahnzusatzversicherung nachzudenken. Allerdings sollten Sie dazu zunächst Ihre persönliche zahnärztliche Vorgeschichte bedenken. Gehen Sie regelmäßig ein bis zwei Mal im Jahr zum Zahnarzt und lassen prüfen, ob alles in Ordnung ist, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie plötzlich Zahnersatz brauchen werden. Dennoch können über Zusatzversicherungen auch teure Zahnreinigungen oder andere prophylaktische Maßnahmen finanziert werden.

Vergleichen Sie und wägen Sie ab

Ob Sie in eine Zusatzversicherung investieren wollen hängt ganz von Ihnen ab – teilweise kann es günstiger sein den Zahnersatz einmalig aus eigener Tasche zu bezahlen als jahrzehntelang in eine Versicherung zu investieren. Dafür sind Sie mit einer Versicherung im Schadensfall jederzeit gut geschützt.

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