Worauf Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten sollten

Wenn Sie als Kassenpatient Wert auf hochwertigen Zahnersatz legen, brauchen Sie eine Zahnzusatzversicherung mit einem leistungsstarken Tarif. Lesen Sie hier, worauf es bei der Auswahl des Versicherers ankommt.

Seit die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) 2005 stark reduziert haben, steigt die Zahl der Kassenpatienten, die eine private Zusatzversicherung abschließen, stetig. Die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen variieren – der teuerste Anbieter ist oft nicht der beste, der billigste muss nicht unbedingt der schlechteste sein. Auch bieten die Versicherer diverse Tarife an, wobei nicht jeder Tarif Zahnersatz zu 100 Prozent abdeckt – die niedrigsten Tarife verdoppeln in der Regel lediglich den Festzuschuss der Krankenkasse.

Zahnzusatzversicherung mit Verdoppelung des Festzuschusses der Krankenkasse

Die KKH Allianz zahlt für eine Zahnkrone beispielsweise einen Festzuschuss von etwas über 147 Euro. Kostet die Krone 600 Euro (je nach Material auch weniger oder mehr), beträgt der Eigenanteil des Patienten 453 Euro. Mit einer Zusatzversicherung, deren Tarif lediglich den Festzuschuss der Krankenkasse übernimmt, müsste der Patient immer noch 306 Euro selbst zahlen. Braucht er mehrere Kronen, wird es teuer.

Viele Versicherer werben mit hundertprozentiger Kostenübernahme – im Kleingedruckten erfährt man dann jedoch, dass es sich dabei lediglich um die Kostenübernahme bzw. Verdoppelung des Festzuschusses handelt. Lesen Sie vor Abschluss einer Zusatzversicherung deshalb unbedingt das Kleingedruckte!

Zahn-Ersatz-Sofort Tarif der ERGO

Die ERGO Direkt wirbt mit ihrem „Zahn-Ersatz-Sofort“ Tarif. Leistungen werden auch dann übernommen, wenn die Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn begonnen hat und zwar rückwirkend bis zu sechs Monaten. Eine Wartezeit muss nicht eingehalten werden. Das klingt zunächst verlockend, unter Leistungen erfährt man jedoch folgendes: „Wir erstatten bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse“.

Mit anderen Worten: keine Gesamtkostenübernahme. Von Nachteil ist auch, dass es für diese Versicherung eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten gibt. Der Monatsbeitrag beläuft sich ab einem Alter von 21 Jahren auf 29,90 Euro, was bei der geringen Kostenübernahme relativ teuer ist.

Zahn-Ersatz-Premium der ERGO

Dagegen kostet der Tarif Zahn-Ersatz-Premium desselben Versicherers für 40-Jährige nur 17 Euro (24 Euro für 50-Jährige) im Monat. Hier werden bei Zahnersatz 90 Prozent der Gesamtkosten inklusive des Festzuschusses übernommen. Eine Wartezeit entfällt. Von Nachteil sind jedoch die Leistungsbegrenzungen in den ersten vier Versicherungsjahren.

So werden im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 Euro übernommen, in den ersten beiden Jahren zusammen maximal 500 Euro, in den ersten drei Jahren 750 Euro und in den ersten vier Jahren zusammen höchstens 1.000 Euro. Erst mit Ablauf des vierten Versicherungsjahres gibt es keine Leistungsbegrenzungen mehr.

Bitte beachten Sie: Dieser Tarif erstattet ausschließlich Zahnersatz-Leistungen wie Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Kosten für Kunststoff- oder Kompositfüllungen und Wurzelbehandlungen werden nicht übernommen. Diese übernimmt der Tarif „Zahnerhalt-Premium“ (zu 100 Prozent), den die ERGO unabhängig vom Alter für 12,90 Euro im Monat anbietet.