Welche Versicherungen braucht die Frau?

Versicherungen sind Männersache? Längst nicht mehr! Sie sind alleinerziehend oder tragen einen wesentlichen Teil zum Familieneinkommen bei? Dann sollten Sie für den Fall der Fälle existenzbedrohende Risiken unbedingt absichern.

Wer zahlt Ihnen ein monatliches Einkommen, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit für längere Zeit oder gar dauerhaft berufsunfähig werden? Was passiert, wenn Sie plötzlich ums Leben kommen und die wirtschaftliche Existenz Ihrer Familie dadurch gefährdet ist? Lesen Sie nachfolgend, welche beiden Versicherungen diese Risiken abdecken.

Risikolebensversicherung

Sind Sie alleinerziehend und Ihre Kinder sind noch in der Ausbildung? Dann ist es fast schon ein Muss, dass Sie eine Risikolebensversicherung abschließen. Aber auch dann, wenn Sie verheiratet sind und mit Ihrem Einkommen zum Familienunterhalt beitragen, können Sie mit dem Abschluss dieser Versicherung vermeiden, dass Ihr Mann und Ihre Kinder im Falle Ihres Todes finanzielle Verluste erleiden.

Dies ist besonders dann der Fall, wenn das Eigenheim noch nicht abbezahlt ist oder andere Schulden vorhanden sind. Bei Direktversicherungen kostet eine Risikolebensversicherung über 100.000 Euro und eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren für eine 40-jährige Frau weniger als 10 Euro monatlich. Diesen Betrag sollten Sie erübrigen können – verzichten Sie notfalls einmal die Woche auf Ihren Café Latte.

Bitte beachten Sie: Eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren bedeutet natürlich nicht, dass Sie den Vertrag nicht vorzeitig kündigen können. In der Regel können Sie eine Versicherung zum Ende des in den AGBs genannten Versicherungsjahres kündigen.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Statistik besagt, dass jeder vierte Arbeitnehmer noch vor dem Rentenalter berufsunfähig wird. Sie glauben, dass Sie durch die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend abgesichert sind? Dann schauen Sie mal ganz schnell auf Ihrer jährlichen Renteninformation unter dem Punkt "Rente wegen voller Erwerbsminderung" nach – abhängig davon, wie viel Sie in die Rentenkasse einbezahlt haben, sind es oft sind nicht mehr als 800 Euro, wenn überhaupt. 

Der Beitrag der BU richtet sich sowohl nach dem Alter der Frau als auch danach, ob der ausgeübte Beruf mit körperlichen Belastungen oder besonderen Gefährdungen verbunden ist. So zahlt eine 40-Jährige, die vorwiegend sitzend tätig ist (z. B. Büroangestellte, Bankkauffrau, Anwältin, Betriebswirtin etc.) für eine monatliche Erwerbsminderungsrente von 1.500 (2.000 Euro) ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit bei Direktversicherungen um die 50 Euro (100 Euro) Monatsbeitrag.

Grundsätzlich gilt: je jünger Sie bei Abschluss der Versicherung sind und je weniger Sie bei Ihrer Tätigkeit körperlichen Belastungen (z. B. als Physiotherapeutin oder Krankenschwester) ausgesetzt sind, desto niedriger ist der monatliche Beitrag. Vergleichen Sie vor Abschluss einer BU unbedingt verschiedene Anbieter – die Leistungen variieren!

Bitte beachten Sie: Die BU greift nur dann, wenn Ihre Berufsunfähigkeit fachärztlich festgestellt wurde.

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