Was Sie zur Pflegeversicherung wissen müssen

Neben der Krankenversicherung zahlt jeder gesetzlich Versicherte monatlich auch in die Pflegeversicherung ein, die bei Pflegebedürftigkeit einspringt und die Betroffenen finanziell oder mit technischen Hilfsmitteln unterstützt.

Jeder, der seine monatlichen Versicherungsbeiträge an die Krankenkasse entrichtet, zahlt auch gleichzeitig immer einen Beitrag zur Pflegeversicherung. Die Beträge werden häufig zusammengerechnet, das Geld geht aber in unterschiedliche Töpfe.

Ihre Krankenversicherung nehmen viele Leute recht häufig in Anspruch, die Pflegeversicherung kommt eher selten zum Tragen. Häufig kommt es erst mit dem Alter vor, dass auf die Pflegeversicherung zurückgegriffen werden muss und wie Leistungen bezogen werden können, ist auch nicht jedem klar.

Wann zahlt die Pflegeversicherung?

So zahlt die Pflegeversicherung zum Beispiel nicht immer sofort, wenn jemand pflegebedürftig ist. Einer Versicherungsleistung gehen immer erst eine Antragsstellung und eine Begutachtung der Situation vorweg, auf Basis dessen dann entschieden wird, ob Leistungen ausgeschüttet werden.

Grundsätzlich leistet die Pflegeversicherung jedem finanzielle Unterstützung, der sie wirklich benötigt. Die Voraussetzung dafür ist, ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Wer privat versichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen.

Wer Anspruch auf Pflegeleistungen hat

Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss entweder der Pflegebedürftige selbst oder eine bevollmächtigte Person die Leistungen beantragen. Dies funktioniert über ein Antragsformular, das von der Versicherung zunächst geprüft wird.

Einen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die pflegebedürftig aufgrund von Behinderungen oder Krankheiten sind. Der Anspruch muss dabei mindestens sechs Monate bestehen (außer, die voraussichtliche Lebensdauer ist kürzer) und in Bereichen des Alltags wie der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität liegen.

Der Medizinische Dienst prüft die Bedürftigkeit

Nach der Antragsstellung kommt der Medizinische Dienst (MDK) zu der pflegebedürftigen Person nach Hause und begutachtet die Situation vor Ort. Dabei verschafft sich der MDK ein Bild über die alltäglichen Abläufe, bemisst Zeiten, die für verschiedene Handlungen benötigt werden und schätzt den Zustand der pflegebedürftigen Person ein. Nur Verrichtungen, die täglich wiederkehren, werden vom MDK erfasst. Zum MDK gehören in der Regel Pflegekräfte und Ärzte, die die Situation gut beurteilen können.

Im Anschluss an den Besuch schreibt der MDK ein Gutachten und entscheidet, ob die Pflegebedürftigkeit ausreicht, um Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Fällt der Bescheid negativ aus, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.

Antragssteller sollten sich auf den Besuch des MDK vorbereiten, um einen möglichst authentischen Eindruck der zu pflegenden Person zu vermitteln. Was helfen kann, um die benötigte Zeit für die täglichen Pflegeleistungen darzulegen, ist ein Pflegetagebuch. In dieses Buch wird minutiöse jede Verrichtung eingetragen und am Ende summiert.

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung?

Im Jahr 2015 beträgt der bundesweite Beitrag zur Pflegeversicherung monatlich 2,35 % beziehungsweise 2,6 % für Personen ohne Kinder. Pflegeversicherungsleistungen decken dabei häufig nicht alle Kosten ab, die durch eine Pflegebedürftigkeit entstehen. Die Pflegeversicherung sichert die Grundleistung durch finanzielle Unterstützung, Sachleistungen oder durch hauswirtschaftliche Versorgung. Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, erhält ein Pflegegeld, entsprechend einer Pflegestufe.

Falls für die häusliche Pflege Umbaumaßnahmen im Haus fällig werden, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten – ebenso wie bei Pflegehilfsmitteln, die zur besseren Versorgung des Angehörigen notwendig sind.

Mehr zum Thema Krankenversicherung lesen Sie in diesem Artikel!