Was sich mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ändert

Das sogenannte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde im Juni 2015 vom Bundestag beschlossen. Mit ihm soll die medizinische Versorgung in Deutschland verbessert werden, insbesondere in ländlichen Gegenden. Darüber hinaus sieht die Neuregelung viele weitere Maßnahmen vor, beispielsweise in Bezug auf die Facharztterminvergabe oder die Förderung von Innovationen.

Schnellere Vergabe für Facharzttermine

Gerade Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden vom neuen Versorgungsstärkungsgesetz profitieren. Denn sie müssen künftig nie wieder länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten, wenn eine Überweisung vorliegt. Dies soll durch Terminservicestellen bewerkstelligt werden, die Patienten Termine vermitteln.

"Ziel ist", so Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), "dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält." Auf diese Weise wird das Gesetz den Vorwurf einer Zwei-Klassen-Medizin durch das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung entkräften, wenn auch Kassenpatienten vergleichsweise schnell einen Termin beim Facharzt erhalten.

Bessere ärztliche Versorgung in strukturschwachen Gebieten

Besonders ländliche Gegenden sind in der medizinischen Versorgung unzureichend abgedeckt. Mit stärkeren finanziellen Anreizen für Mediziner soll sich dies im Zuge des neuen Gesetzes ändern. Denn die "Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein", so Gröhe. Daher werden neben den in Aussicht gestellten Zuschüssen auch die Arbeitsbedingungen verbessert, sodass es wieder mehr Landärzte gibt. Schließt hingegen eine Praxis in einem überversorgten Gebiet, sieht die Regelung vor, dass diese "nur dann nachbesetzt wird, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist", informiert das Bundesgesundheitsministerium.

Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz: Grundproblem nicht gelöst

Mit einem Innovationsfonds will Gröhe zudem Innovation in der Versorgung und in der Forschung fördern. Dazu sollen jährlich 300 Millionen Euro in den Fonds fließen, zunächst für die Jahre 2016 bis 2019. Kritiker bemängeln jedoch, dass das Geld nicht aus Steuermitteln stammt, sondern von den Beitragszahlern in der GKV. So sehen Krankenkassen die Gefahr von steigenden Beiträgen für ihre Versicherte aufgrund der steigenden Ausgaben.

Der Sozialverband VdK kritisiert hingegen, dass das Versorgungsstärkungsgesetz ein Grundproblem nicht löst. Zwar geht die Neuregelung in die richtige Richtung. Allerdings "werden gesetzlich Versicherte benachteiligt bleiben, solange es für Ärzte lukrativer ist, Privatpatienten zu behandeln."