Wann Sie Ihre Krankenzusatzversicherung kündigen können

Sie benötigen Ihre Krankenzusatzversicherung nicht mehr oder sie ist Ihnen zu teuer geworden? Dann sollten Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen. Dafür müssen Sie allerdings einige Punkte beachten. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel!

Sie haben sich vor Jahren für eine Krankenzusatzversicherung entschieden und merken, dass Ihnen diese einfach zu teuer wird? Alternativ sind Ihnen Zusatzleistungen nicht mehr so wichtig und Sie sind bereit, eventuell anfallende Kosten aus der eigenen Tasche zu zahlen? Dann sollten Sie eine Kündigung Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung in Betracht ziehen.

Falls Sie nur einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft erwägen, sollten Sie nicht vorschnell kündigen. Bei einem Neuabschluss bei einer anderen Versicherungsgesellschaft kann es teuer werden, da Sie im Vergleich zu Ihrem ersten Abschluss vor einigen Jahren mittlerweile älter sind und vielleicht auch das ein oder andere Zipperlein hinzugekommen ist.

Wann Sie eine private Krankenzusatzversicherung kündigen können

Eine private Krankenzusatzversicherung können Sie immer zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Das Versicherungsjahr ist dabei nicht mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen. In Ihrem Vertrag sind die Versicherungsbedingungen aufgelistet, die Sie sich genau durchlesen sollten, bevor Sie kündigen.

Für den Fall dass Ihnen die Versicherungsbedingungen nicht vorliegen, können Sie den Versicherungsbeginn Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Die Kündigungsfrist liegt normalerweise bei ein bis drei Monaten vor dem Ablauf des Versicherungsjahres.

Die meisten Zusatzversicherungen haben Mindestlaufzeiten

Falls es noch nicht so lange her ist, dass Sie Ihre Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie erst recht einen Blick in Ihre Vertragsbedingungen werfen. So kann es sein, dass Ihre Versicherungsgesellschaft eine Mindestvertragslaufzeit für die Versicherung von zwei bis drei Jahren für Ihren Zusatzschutz vorgesehen hat. In dieser Zeit können Sie Ihre Krankenzusatzversicherung dann nicht kündigen.

Eine Ausnahme, bei der Sie trotzdem vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit Ihre Krankenzusatzversicherung noch kündigen können ist eine Beitragserhöhung. Sobald diese Beitragserhöhung wirksam wird, können Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat nach Zugang der Beitragserhöhung.

Widerruf direkt nach Abschluss nur unter bestimmten Umständen möglich

Falls Sie direkt nach der Antragsstellung Ihre Krankenzusatzversicherung wieder kündigen möchten, können Sie den Vertrag einfach wieder auflösen. Hierfür haben Sie nach Antragsstellung 14 Tage Zeit. Eine Kündigung oder ein Widerruf sollten immer schriftlich per Einschreiben erfolgen. Legen Sie auch eine von Ihnen formulierte Bestätigung mit Umschlag und Porto bei, die Ihnen die Versicherungsgesellschaft unterschrieben zurückschicken soll.

Falls Ihnen bei der Antragsstellung bereits die vollständigen Unterlagen zu den Bedingungen, der Verbraucherinformation und dem genauen Vertrag vorgelegen haben, können Sie einem Vertrag nicht mehr widersprechen. Auch wenn an den Vertrag ein sofortiger Versicherungsschutz geknüpft ist, ist kein Widerspruch mehr möglich.

Einen Wechsel der Krankenzusatzversicherung sollten Sie gut überlegen

Wollen Sie Ihre Versicherung nicht komplett kündigen, sondern zu einem anderen Anbieter wechseln, prüfen Sie zunächst genau! Ein Wechsel lohnt sich nur dann, wenn ein Angebot wirklich deutlich leistungsstärker ist als der bisherige Versicherungsvertrag.

Ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern ist daher durchaus sinnvoll. Bei einem Wechsel treten allerdings zwei Hürden auf: Sie verlieren Ihre Altersrückstellung und müssen sich zusätzlich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Hat sich die persönliche Krankengeschichte im Vergleich zum ersten Vertragsabschluss verändert, dann wird die neue Versicherung teurer sein als die alte.

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