Versicherung kündigen: So werden Sie überflüssige Policen los

Sie haben eine Versicherung, die Sie eigentlich gar nicht brauchen oder Sie möchten eine teure Versicherung durch eine günstigere ersetzen? Dann sollten Sie diese loswerden! Wie Sie eine Versicherung richtig kündigen, lesen Sie hier.

Haben Sie eine Versicherung gerade erst abgeschlossen und hinterher gemerkt, dass diese völlig unnötig ist, haben Sie zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen sogar 30 Tage.

Möchten Sie eine Versicherung kündigen, die schon länger besteht? Dann nehmen Sie die Vertragsunterlagen zur Hand und schauen im Kleingedruckten bzw. den AGB nach der Kündigungsfrist. Versicherungen laufen in der Regel 12 bis 24 Monate, manche haben aber auch eine Laufzeit von drei Jahren – diese können erst zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden.

Je nach Versicherung und Versicherer beträgt die Kündigungsfrist ein bis drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Sie sollten aber beachten, dass das Versicherungsjahr nicht automatisch mit dem Jahresende gleichzusetzen ist. Wurde die Versicherung beispielsweise am 1. Juli abgeschlossen, so endet das Versicherungsjahr am 30. Juni des Folgejahres. Autoversicherungen wiederum laufen von Januar bis Dezember und müssen bis zum 30. November gekündigt werden.

Besonderes Recht zur Kündigung einer Versicherung

Sie haben das Recht, eine Versicherung auch vor der vertraglich festgesetzten Laufzeit zu kündigen, wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht. In der Regel aber nur dann, wenn er nicht gleichzeitig die Versicherungsleistungen verbessert hat. Die Kündigung sollte sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens mit der Erhöhungsmitteilung, erfolgen.

Tipp: Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind/Ihre Kinder sind im Studium oder in der Ausbildung und aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Familienhaftpflicht mitversichert? In diesem Fall können Sie die teure Familienhaftpflicht bei Ihrem Versicherer auf eine weitaus günstigere Single-Haftpflichtversicherung umstellen lassen und für Ihr Kind/Ihre Kinder für wenige Euro eine Haftpflichtversicherung bei einem Direkt-Versicherer abschließen.

So kündigen Sie eine Versicherung richtig

Halten Sie sich unbedingt an die in Ihrem Vertrag erwähnten Kündigungsfristen. Endet das Versicherungsjahr beispielsweise am 30. Juni, so muss das Kündigungsschreiben bei dreimonatiger Kündigungsfrist bis zum 31. März beim Versicherer eingegangen sein.

Ausnahme: Autoversicherungen, die (fast) immer zum 30. November gekündigt werden müsen. Die Kündigung sollte weder telefonisch noch per E-Mail, sondern immer per Einschreiben mit Unterschrift des Empfängers erfolgen. Auf diese Weise haben Sie die Bestätigung, dass die Versicherung das Schreiben auch erhalten hat.

Tipp: Schicken Sie das Kündigungsschreiben nicht erst in letzter Minute ab, sondern spätestens drei bis vier Tage vor Ablauf der Frist.