So funktioniert die staatlich geförderte Pflegevorsorge

Ab 1. Januar 2013 wird auch die private Pflegezusatzvorsorge staatlich gefördert. Wer eine private Pflegeversicherung abschließt und dafür mindestens zehn Euro monatlich aufwendet, erhält ab 2013 eine staatliche Zulage von fünf Euro pro Monat. Hier lesen Sie, wie die neue staatlich geförderte Pflegevorsorge funktioniert und wie Sie Ihre individuelle Förderquote selbst berechnen können.

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2012 das Pflege-Neuausrichtungsgesetz beschlossen. Dadurch kann die Pflegereform 2013 zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) wird ab 1. Januar 2013 auch die private Pflegezusatzvorsorge staatlich gefördert.

Was ist die staatlich geförderte Pflegevorsorge?

Die staatlich geförderte Pflegevorsorge soll Anreize für mehr Eigenvorsorge bei der Pflege  geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz bietet.

Wer ab dem 1. Januar 2013 eine private Pflegeversicherung , den so genannten Pflege-Bahr, abschließt, und dafür mindestens zehn Euro monatlich (120 Euro im Jahr) aufwendet, erhält ab 2013 eine staatliche Zulage von fünf Euro pro Monat bzw. 60 Euro im Jahr.

Welche privaten Pflegepolicen werden gefördert?

  • Es muss sich um eine Pflege-Tagegeldversicherung handeln.
  • Bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit muss ein vertraglicher Anspruch auf Auszahlung einer Geldleistung (Pflegegeld) von mindestens 600 Euro monatlich für die  Pflegestufe III sowie bei Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz bestehen.
  • Die Leistungen müssen für alle Pflegestufen von 0 bis 3 vorgesehen werden.
  • Die maximale Absicherung muss sich an der jeweiligen Höhe der Leistungsstufen der Pflegepflichtversicherung orientieren.
  • Eine Dynamisierung soll in Höhe der Inflation vereinbart werden können.
  • Die privaten Krankenversicherer müssen auf ihr ordentliches Kündigungsrecht sowie auf die Vereinbarung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen verzichten.
  • Die Wartezeit darf  maximal fünf Jahre betragen. 

Wer hat Anspruch auf die Zulagen? 

Personen, die in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind (zulagenberechtigte Personen), haben bei Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung (Pflege-Bahr) Anspruch auf eine Pflegevorsorgezulage.

Davon ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Personen, die vor Abschluss der privaten Pflege-Zusatzversicherung bereits Leistungen als Pflegebedürftige aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommen.

Wann gibt es die Pflegevorsorgezulage?

Zahlt eine zulagenberechtigte Person mindestens 120 Euro jährlich in eine  förderfähige private Pflege-Zusatzversicherung ein, hat sie Anspruch auf eine Zulage von jährlich 60 Euro.

Durch wen erfolgt die Auszahlung der Zulage?

Die Auszahlung der Zulage erfolgt durch das Bundesversicherungsamt, das sich zur Durchführung dieser Aufgaben einer zentralen Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung im Wege der Organleihe bedient.

An wen wird die Zulage bezahlt?

Die Zulage wird bei Vorliegen der Voraussetzungen an das jeweilige Versicherungsunternehmen gezahlt, bei dem die private Pflege-Zusatzversicherung besteht, für die die Zulage beantragt wurde.

Beantragt die zulagenberechtigte Person die Zulage für mehr als einen privaten Pflege-Zusatzversicherungsvertrag, so wird die Zulage nur für den Vertrag gewährt, der zuerst bei der zentralen Stelle eingegangen ist.

Das Versicherungsunternehmen hat die erhaltenen Zulagen unverzüglich dem begünstigten Vertrag gutzuschreiben. 

Wo können Sie Ihre Förderquote selbst berechnen?

Als einer der ersten Versicherer bietet der Münchener Verein auf seinem Blog bahrgeld.de einen Pflegeförder-Rechner an. Mit nur drei Eingaben können Sie dort anonym Ihre persönliche Förderquote ermitteln. Diese errechnet sich aus dem Verhältnis von Jahresbeitrag für die staatlich geförderte private Pflegeversicherung und dem Förderbetrag von 60 Euro jährlich.

Was kostet so eine private Pflege-Zusatzversicherung?

Bei der Deutsche Privatpflege des Münchener Verein kostet eine Pflegetagegeld-Versicherung derzeit z. B. einen 50jährigen Mann monatlich 23,03 Euro bei folgender Leistung im Monat im Pflegefall: für Pflegestufe 1 mit 300 Euro, für Pflegestufe 2 mit 600 Euro und für Pflegestufe 3 mit 900 Euro.