Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht immer sinnvoll

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung soll Sie vor den hohen Stornogebühren der Reiseveranstalter schützen, wenn Sie Ihre gebuchte Reise z. B. aus Krankheitsgründen nicht antreten können. Doch nicht selten versuchen die Versicherer sich ums Bezahlen zu drücken!
Die Versicherung springt unter anderem ein bei folgenden Ereignissen:
  • unerwartete schwere Erkrankung, Tod
  • unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität
Der Teufel steckt auch hier im Kleingedruckten. Zum Bespiel im Wort "unerwartet". Wenn Sie zum Beispiel kurz vor der Reise von einer schweren Allergie befallen werden und bereits vor etlichen Jahren eine ähnliche oder andere Allergie hatten, ist die Versicherung möglicherweise nicht zur Leistung verpflichtet. Denn die neuerliche Allergie traf Sie schließlich nicht "unerwartet". Dies haben sich Betroffene bereits vor Gericht bestätigen lassen müssen.

Ein anderes Beispiel:
Sie planen, im August zu verreisen, wollen aber Ende Juni noch einen ambulanten chirurgischen Eingriff vornehmen lassen. Wider Erwarten ergeben sich Komplikationen, und Sie müssen noch ein paar Wochen im Krankenhaus behandelt werden, sodass Sie die Reise nicht antreten können. Auch in diesem Fall schlägt sich die Rechtsprechung auf die Seite der Versicherer.

Begründung: Sie hätten die Möglichkeit einer Komplikation voraussehen müssen und die Reise daher nicht buchen dürfen.

Selbstverständlich fallen auch alle chronischen Erkrankungen in diese Rubrik. Ebenso wenig sind eine Magen-Darm-Entzündung, plötzliche Flugangst oder Angst vor Terroranschlägen am Zielort Versicherungsfälle. Bei solcher Rechtslage sollten Sie sich ernsthaft die Frage stellen, ob eine Reiserücktrittskosten-Versicherung generell sinnvoll ist. Schließlich kostet sie um die 60 Euro und vor allem bei älteren Menschen finden Versicherer erfahrungsgemäß meist schnell einen Grund, weshalb sie sich nicht zur Kostenübernahme verpflichtet fühlen.

Auf der anderen Seite stehen die hohen Stornokosten der Reiseveranstalter. Das kann unter Umständen recht teuer werden. Deshalb sollten Sie ab einer gewissen Reisekostensumme (z. B. ab 2.000 Euro) trotz aller Vorbehalte eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Je nachdem, wann Sie von der Reise zurücktreten, werden unterschiedliche Stornosätze verlangt.

Was viele nicht wissen: Im Ernstfall können Sie zunächst versuchen, einen Ersatz zu finden, jemanden, der die Reise für Sie antritt. Der Reiseveranstalter muss diese Ersatzperson akzeptieren! Wenn Sie sich für eine Reiserücktrittskosten-Versicherung entscheiden, sollten Sie keine Einzelreise versichern, sondern gleich für ein Jahr abschließen.