Private Rentenversicherung absetzen: So wird’s gemacht

Um eine private Rentenversicherung abzusetzen, dürfen Sie im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Dieser Betrag hängt davon ab, ob Sie selbstständig sind oder Arbeitnehmer. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel!

Der Begriff Altersarmut ist in aller Munde und schon jetzt ist klar, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht. In einigen Jahren wird sich die Situation noch verschlimmert haben, da immer weniger Arbeitskräfte aufgrund des demografischen Wandels nachrücken und die Anzahl der älteren Menschen steigt.

Der einzige Weg, um sich vor Altersarmut zu schützen, ist eine private Altersvorsorge. Für die private Altersvorsorge gibt es dabei verschiedene Möglichkeiten. Eine Option sind Aktien und Fonds, die allerdings etwas risikobehaftet sind. Eine anderer, sicherere Variante sind Kapitallebensversicherungen oder eben eine private Rentenversicherung.

Wie funktioniert eine private Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung abzuschließen ist schnell gemacht. Nachdem Sie verschiedene Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen und sich für eine entschieden haben, zahlen Sie ab diesem Zeitpunkt einen monatlichen Betrag ein. Nach dem Ende der vereinbarten Laufzeit der Rentenversicherung (meist der Zeitpunkt des Renteneintritts) wird Ihnen dann die eingezahlte Summe in Form einer monatlichen Rente plus Zinsen und meist noch einer Prämie ausgezahlt.

Sie können die Beiträge, die Sie in die Rentenversicherung einzahlen, dabei jedes Jahr steuerlich geltend machen. Das bedeutet, dass Sie in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt Vorsorgeaufwendungen den Rentenversicherungsbeitrag eintragen können, den Sie jährlich zahlen. 

Eine private Rentenversicherung kann nur unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden

Allerdings müssen Sie dabei etwas beachten. So können Vorsorgeaufwendungen nicht in beliebiger Höhe geltend gemacht werden. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige gelten Grenzen, die Sie bedenken müssen. Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, dürfen maximal bis zu 1.900 Euro jährlich für Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Für alle anderen gilt eine Grenze von 2.800 Euro.

Da dieser Betrag aber meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgereizt wird, gibt es in der Regel keinen Spielraum mehr, um tatsächlich auch noch die Rentenversicherung abzusetzen. Nur für Menschen mit beispielsweise sehr niedrigen Krankenversicherungsbeiträgen kann es sich lohnen, die Rentenversicherung noch anzurechnen.

Was noch von der Steuer abgesetzt werden kann und was nicht

Weiterhin abgesetzt werden können die private Unfallversicherung, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Risikolebensversicherungen zur Abdeckung des Todesfallrisikos und Lebensversicherungen, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden.

Grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden können Hausratsversicherungen, Kfz-Versicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Gebäudeversicherungen und Sachversicherungen im Allgemeinen, wie zum Beispiel eine Versicherung gegen Wasserschaden.

Wie wird die private Rentenversicherung versteuert

Was Rentenversicherungsnehmer bedenken müssen ist, dass bei der Auszahlung der privaten Versicherung der Ertragsanteil versteuert werden muss. Die Höhe dieses steuerpflichtigen Anteils hängt vom Renteneintrittsalter des Versicherten ab. Konkret bezeichnet der Ertragsanteil den Zinsanteil einer Geldanlage.

So werden Beiträge, die in eine private Rentenversicherung eingezahlt teilweise aus versteuertem Einkommen bezahlt, weshalb sie nicht nachträglich nochmal versteuert werden dürfen. Daher muss nur ein Teil der Rentenversicherung in der Auszahlungsphase nochmal versteuert werden.

Mehr zur privaten Rentenversicherung lesen Sie in diesem Artike!