Private Krankenversicherung: Tarifwechsel statt PKV-Wechsel

Wenn die Privaten Krankenversicherungen wieder einmal die Beiträge erhöhen, sind viele Versicherte entschlossen, die Gesellschaft zu wechseln. Das ist jedoch nicht immer sinnvoll – meist sogar gar nicht. Bevor die Krankenversicherung gewechselt wird, sollte man sich über einen Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft informieren.

Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung

Einerseits ist man irgendwann einmal sehr günstig in die Private Krankenversicherung gekommen, doch oft reichen dann die Leistungen nicht mehr aus – die eigenen Ansprüche werden höher. Ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft ist durchaus möglich, ohne dass nochmals der Gesundheitscheck durchgeführt werden muss und auch die Altersrückstellungen werden in den neuen Tarif übernommen. Eine erneute Gesundheitsprüfung kann die Gesellschaft jedoch verlangen, wenn der Tarif Mehrleistungen beinhaltet.

Die andere Variante ist die, dass die Beiträge zu teuer geworden sind und der Versicherte diese nicht mehr finanzieren kann. Er kann jedoch in einen günstigeren Tarif wechseln und auch hier seine Altersrückstellungen mitnehmen. Geregelt ist der  Tarifwechsel durch den § 204 VVG.

Um einen Tarifwechsel zu tätigen muss der Versicherte von sich aus aktiv werden. Informieren kann er sich direkt bei seinem Versicherer, der ihm über den neuen Tarifbeitrag, bei dem die Altersrückstellungen angerechnet sind, Auskunft zu geben hat. Natürlich kann er auch beim Versicherer günstige Umstellungsangebote anfordern und auch eine Expertenmeinung dazu hören.

Expertenmeinung zum Tarifwechsel

Experte ist nicht gleich Experte und so sollte sich der Versicherte immer eine zweite Meinung hinzuholen – eine Meinung, die nicht von seinem aktuellen Versicherer stammt. Zum Gespräch mit dem Versicherer sollte eine Liste mit den Fragen vorhanden sein, damit auch keine vergessen wird. Zum Gespräch kann auch ein Experte – z. B. ein Makler – mitgenommen werden.