Zusatzbeitrag: Kassen wollen nun pfänden

Einige Krankenkassen erheben seit geraumer Zeit Zusatzbeiträge. Allerdings werden diese Zusatzbeiträge von den Kassenmitgliedern oftmals nicht gezahlt. Doch diesen säumigen Zahlern soll es zu Beginn 2011 an den Geldbeutel gehen: Die Kassen wollen pfänden.

Kassen wollen Zusatzbeiträge pfänden
Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erheben müssen, wie beispielsweise die DAK oder die KKH-Allianz, erhalten die Zusatzbeiträge nicht vom Arbeitgeber, sondern müssen diese direkt vom versicherten Mitglied einfordern. Hier besteht jedoch genau das Problem für die Kassen. Denn viele Mitglieder, die Zusatzbeiträge zahlen müssten, sind auch zu Beginn 2011 ihre Zusatzbeiträge noch schuldig geblieben.

Dies führt bei den eh schon in finanzieller Schieflage befindlichen Kassen zu weiteren finanziellen Ausfällen. Im März 2011 äußerten die ersten Kassen die Idee, die säumigen Beiträge von den Mitgliedern, die ihre Zusatzbeiträge nicht gezahlt haben, zu pfänden. Die fälligen Beiträge sollen vom Zoll eingetrieben werden, da den bisherigen Zahlungsaufforderungen der Kassen nicht Folge geleistet wurde. Die Pfändung kann auch über die Gehaltsabrechnung erfolgen.

Mitglieder, die sich bislang geweigert haben, den Zusatzbeitrag zu bezahlen, müssen mit hohen Nachforderungen rechnen. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag von 8 Euro monatlich, schuldet das Mitglied seiner Kasse für das letzte Jahr insgesamt 96 Euro. Allerdings kommen dazu noch Mahnkosten, sodass sich die Kosten für das Mitglied schnell auf das Doppelte wachsen. Eine Übersicht der Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, finden Sie hier

Ausweg aus dem Dilemma bei drohender Pfändung
Mitglieder, die auch im märz 2011 den Zusatzbeitrag noch nicht gezahlt haben, können jedoch die Möglichkeit der Stundung wählen. So besteht bei vielen Kassen sicher die Chance, mittels eines Gesprächs eine Stundungsvereinbarung zu schließen. Eine andere Möglichkeit für die Versicherten besteht darin den Zusatzbeiträgen künftig durch eine Kündigung der Krankenkasse zu entgehen und die Krankenkasse zu wechseln. Übrigens lesen Sie hier mehr zu dem Sonderkündigungsrecht bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen.