Zusatzbeitrag 2010: Was kommt auf Sie zu?

Im Januar 2010 haben einige Krankenkassen verkündet, dass sie zukünftig einen Zusatzbeitrag erheben wollen, um die Kosten im Gesundheitswesen zu decken. Doch was hat es mit dem Zusatzbeitrag 2010 auf sich? Und was kommt auf die Versicherten zu?

Der Zusatzbeitrag 2010 wird ab Februar von einigen  Krankenkassen erhoben, weil sie die Kosten im Gesundheitswesen mit den Versicherungsbeiträgen allein nicht mehr decken können.

Zusatzbeitrag 2010: Wer muss zahlen?
Der normale Krankenkassenbeitrag (14,9 Prozent vom Bruttolohn) wird vom Arbeitgeber (7,0 Prozent) und vom Arbeitnehmer (7,9 Prozent) gemeinsam getragen. Bei versicherungspflichtigen Rentnern trägt die Rentenversicherung den „Arbeitgeberanteil“. Den Zusatzbeitrag 2010 müssen allerdings die Versicherten allein zahlen – befreit davon sind lediglich mitversicherte Angehörige.

Zusatzbeitrag 2010: Wie viel müssen Sie zahlen?
Die Krankenkassen können als Zusatzbeitrag pauschal – also unabhängig vom Einkommen der Versicherten – maximal 8 Euro verlangen. Geht der erhobene Zusatzbeitrag 2010 darüber hinaus, muss zunächst die Einkommenslage der Versicherten überprüft werden. Insgesamt darf der Zusatzbeitrag nämlich 1 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens nicht übersteigen – das sind maximal 37,50 Euro im Monat.

Zusatzbeitrag 2010: Was können Sie tun?
Wenn auch Sie davon betroffen sind, muss Ihre Krankenkasse Sie mindestens einen Monat im Voraus über die Einführung des Zusatzbeitrags 2010 informieren und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewähren, um Ihnen die Möglichkeit zum Krankenkassenwechsel zu geben.

Dieser sollte allerdings wohl überlegt sein, denn es ist nicht sicher, ob nicht weitere Krankenkassen dem Beispiel folgen und im Laufe des Jahres 2010 ebenfalls einen Zusatzbeitrag einführen. Angesichts der derzeit explodierenden Kosten im Gesundheitswesen können vermutlich die wenigstens Krankenkassen einen Zusatzbeitrag 2010 komplett ausschließen.