Die neue betriebliche Krankenversicherung (bKV): Was Ihnen das nutzt

Günstig, keine Wartezeit, keine Gesundheitsprüfung: Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat alle Chancen, für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ein beliebtes Modell für besseren Versicherungsschutz zu werden. Was steckt hinter der neuen "bKV", welche Arbeitnehmer können profitieren, worauf ist beim Abschluss zu achten?

Betriebliche Krankenversicherung bedeutet vereinfacht: Über den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer eine private Zusatz-Krankenversicherung, etwa für besseren Zahnersatz. Das kann nicht nur deutlich günstiger sein als auf dem "freien Markt". Über einen Rahmenvertrag ist es möglich, dass Arbeitnehmer ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit und zu einheitlichen Prämien versichert werden.

Betriebliche Krankenversicherung als Sachlohn

Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2011 entschieden (Az: VI R 24/10), dass unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge des Arbeitgebers zu einer Sammel-Krankenversicherung als Arbeitslohn gelten (Sachlohnprinzip). Hierbei muss der Arbeitnehmer einen eigenen und nicht "wegnehmbaren" Rechtsanspruch gegen den Versicherer bekommen. Durch diese Rechtsprechung ist die betriebliche Krankenversicherung nun viel attraktiver geworden. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  1. Mitarbeiter sind oftmals verstärkt motiviert und eventuell seltener krank; die Wirkung ist noch stärker, wenn der Arbeitgeber die Beiträge übernimmt oder eine Zuzahlung  
  2. Mitarbeiter-Bindung für Arbeitgeber, gerade jetzt in den Zeiten, wo sich in vielen Branchen der Fachkräftemangel immer breiter macht und immer weitere "Löcher" reißt
  3. Geminderte Steuerlast für Mitarbeiter und Arbeitgeber.

Modelle der betrieblichen Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung kann vom Unternehmen als Sachleistung eingeführt werden. Hier gelten die üblichen steuerlichen Regelungen, Sachleistungen können bis 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an die Mitarbeiter abgegeben werden. Natürlich müssen alle gewährten Sachleistungen zusammengerechnet werden. Berücksichtigungsfähig sind alle Mitarbeiter, welche in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) krankenversichert sind.

Was ist zu beachten?

Aus Sicht des Arbeitgebers:

  • Schaffung einer möglichst hohen Flexibilität, vor allem in Bezug auf Gestaltung und Aufwand (zum Beispiel durch Listenverfahren); hierzu gehört auch, die betriebliche Krankenversicherung bei demselben Anbieter zu platzieren, wo eine bestehende betriebliche Altersversorgung geführt wird oder zumindest zu einer Gesellschaft aus dem Versicherungskonzern.
  • Besser wäre es, Tarife mit kalkulierten Alterungsrückstellungen anzubieten.
    Weiterhin sollten auch Angehörige des Mitarbeiters einbezogen und versichert werden können.
  • Es sollte keine Wartezeiten geben.
  • Bei Ausscheiden Weiterführungsmöglichkeit durch den Mitarbeiter, falls ein neuer Arbeitgeber den Versicherungsschutz nicht übernehmen möchte

Betriebliche Krankenversicherung aus Sicht des Arbeitnehmers

Die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung sollten möglichst individuell zusammengestellt werden können. In der Regel gibt es folgende Bausteine:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Zusatzversicherungen im ambulanten Bereich
  • Zusatzversicherungen im stationären Bereich
  • Zusatzversicherung Krankentagegeld
  • Zusatzversicherung Auslandskrankenversicherung

Noch nicht alle Anbieter am Markt

Derzeit (Stand: August 2012) gibt es etwa 15 Anbieter mit unterschiedlichen Konzepten, viele andere werden noch in diesem Jahr nachziehen.