Krankenversicherung: Wann Praktikanten sich selber versichern müssen

In einem Angestelltenverhältnis, wie es eigentlich zwischen Praktikumsstelle und Praktikant herrscht, kommt eigentlich der Arbeitgeber für die Bezahlung einer Krankenversicherung auf. Je nach Praktikumshintergrund, Vergütung und Arbeitszeit kann es allerdings Ausnahmen geben. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Ein Praktikum gehört für viele junge Leute zur Berufsausbildung mittlerweile fest dazu. Schon in der Schule werden Praktika integriert und besonders während des Studiums nutzen viele Studenten die Zeit in den Semesterferien, um in Unternehmen reinzuschnuppern. Doch wie sieht es mit der Krankenversicherung während eines Praktikums aus?

Schüler sind in der Schulzeit über ihre Eltern krankenversichert und Studenten sind entweder auch noch in der Familienversicherung oder müssen sich selbst zu einem ermäßigten Beitrag im Monat versichern.

Studiumsrelevanz des Praktikums ist entscheidend

Nimmt ein Student nun ein Praktikum auf, gelten für diese Zeit meistens Sonderregelungen. Entscheidendes Kriterium wie ein Praktikant versichert ist, ist ob das Praktikum studiumsrelevant ist oder nicht. Je nach Relevanz des Praktikums gelten nämlich andere Regeln hinsichtlich der Krankenversicherung.

Grundsätzlich gilt, dass mit dem 25. Lebensjahr der Anspruch auf Familienversicherung entfällt. Studenten müssen sich dann selber versichern und zahlen rund 81 Euro im Monat (Stand: 27.02.2015). 

Bei bezahlten Pflichtpraktika übernimmt der Arbeitgeber die Zahlung von Beiträgen

Wird das Praktikum nicht vergütet und findet nicht im Rahmen des Studiums statt, bleiben Praktikanten (unter 25) über ihre Eltern mitversichert. Die Wochenarbeitszeit ist dabei irrelevant, die Vergütung ist das Entscheidende. Erhält ein Praktikant ein Arbeitsentgelt müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absolviert werden. Diese muss dann allerdings der Arbeitgeber bezahlen.

Wird ein Praktikum vorgeschrieben, um einen Studienplatz überhaupt zu erhalten oder ist es Pflicht im Nachgang des Studiums, so besteht für den Praktikanten eine Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber übernimmt dann die Beitragszahlungen, die prozentual am Arbeitsentgelt gemessen werden.

Ist das Praktikum unbezahlt, setzen sich die Beiträge aus einem fiktiven Arbeitsentgelt in Höhe von 1 % zusammen. Für das Jahr 2015 liegt dieser Wert bei 24,15 Euro in den neuen und 28,35 Euro in den alten Bundesländern.

Weitere Kriterien zur Krankenversicherung bei Praktikanten

Absolviert ein Student sein Praktikum während des Studiums, hängt die Art seiner Versicherung von seinem Alter und der Praktikumsvergütung ab. Auch ob das Praktikum freiwillig oder verpflichtend ist, hat Einfluss auf die Krankenversicherung.

Die vorlesungsfreie Zeit spielt ebenfalls eine Rolle. Während des Semesters dürfen Studenten nämlich nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, damit das Studium noch als Hauptbeschäftigung angesehen wird und der Student keine Probleme mit seiner Krankenversicherung bekommt.

Arbeitet ein Student während des Semesters Vollzeit, übernimmt der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge. Die Vergütung ist dabei unerheblich. Entweder wird der Anteil prozentual auf das Gehalt gezahlt oder eben auf das fiktive Gehalt in Höhe von 1 %.

Wann sich Praktikanten selbst versichern müssen

Selber versichern müssen sich Praktikanten also nur, wenn sie über 25 sind, ihr Praktikum nicht im Rahmen ihres Studiums stattfindet und nicht vergütet wird. Unter 25 Jahren verbleiben sie in der Familienversicherung.

Wird das Praktikum über 450 Euro vergütet, findet die Versicherung über den Arbeitgeber statt. Ist das Praktikum im Studium Pflicht, zahlt der Arbeitgeber die Versicherung und die Vergütung ist irrelevant.

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