Wann Sie in der privaten Krankenversicherung Risikozuschläge zahlen

Wenn Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung um die Mitgliedschaft bewerben, müssen Sie mit einer Gesundheitsprüfung rechnen. Für eventuelle Vorerkrankungen können dann Risikozuschläge erhoben werden, die wieder wegfallen, wenn die Erkrankungen ausheilen.

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, muss mit einer Gesundheitsprüfung durch die Versicherungsgesellschaft rechnen. Wenn dabei herauskommt, dass Vorerkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen, muss der Versicherungsanwärter von verschiedenen Reaktionen der Versicherung rechnen.

Sind die Vorerkrankungen oder die Risikofaktoren einer Person zu gravierend, muss sie damit rechnen abgelehnt zu werden. Falls die Versicherung eine Person trotzdem aufnehmen will, können Risikozuschläge fällig werden.

Was sind Risikozuschläge?

Risikozuschläge sind Gebühren, die außertariflich mit der Krankenversicherungsgesellschaft vereinbart werden. Diese müssen unter Umständen gezahlt werden, um in eine Privatversicherung aufgenommen zu werden.

Auch kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft die spezielle Vorerkrankung von der Versicherungspflicht ausschließt, da das Risiko zu hoch ist. Personen, die mit Vorerkrankungen zu kämpfen haben und über die Aufnahme in die private Krankenversicherung nachdenken, sollten eher versuchen, sich gesetzlich zu versichern, wenn das möglich ist.

Falls es nämlich zu einem erneuten Ausbruch der Vorerkrankung kommt und Behandlungskosten selber getragen werden müssen, kann es sehr schnell sehr teuer für den Betroffenen werden. 

Weshalb erheben private Krankenversicherungen Risikozuschläge?

Grundsätzlich wollen sich die Versicherungsgesellschaften sowohl mit dem Ausschluss von Vorerkrankungen aus dem Versicherungsschutz als auch durch Risikozuschläge vor zu hohen Ausgaben und unrentablen Versicherungsverträgen schützen. Auch werden so zusätzliche Krankheitskosten ausgeglichen, damit es später nicht zu teuren Beitragserhöhungen kommt.

Zahlreiche Erkrankungen können zu einem Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung führen. Die häufigsten sind:

  • Bluthochdruck
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Chronische Erkrankungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Tumore und Krebserkrankungen
  • Asthma
  • Allergien
  • Diabetes
  • Sehstörungen
  • Rückenbeschwerden wie zum Beispiel ein Bandscheibenvorfall
  • Behinderungen, sowohl geistig als auch körperlich

Bei harmlosen Vorerkrankungen kann der Risikozuschlag nach einer Karenzzeit entfallen

Je nach Schwere der Vorerkrankung ist auch ein Ausschluss aus der privaten Krankenversicherung möglich. Hat ein Bewerber bei einer privaten Krankenversicherung zum Beispiel vor fünf Jahren eine Krebserkrankung überstanden, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in die PKV aufgenommen – zu hoch ist das Rückfallrisiko und somit die für die Krankenkasse zu übernehmenden Behandlungskosten.

Handelt es sich um eine harmlosere Vorerkrankung können sich Bewerber das Ausheilen dieser Krankheit von einem Arzt bestätigen lassen. Auf diese Weise kann nach einer im Vorfeld festgelegten Wartezeit der zunächst bezahlte Risikozuschlag wieder herausgenommen werden.

So gehen Sie vor

Sprechen Sie die Möglichkeiten zum Wegfall des Risikozuschlags mit Ihrer Krankenkasse gründlich durch und vereinbaren Sie eventuelle Regeln dazu auch schriftlich. Seien Sie zudem immer ehrlich, was Ihre Vorgeschichte angeht. Wenn Sie Vorerkrankungen verschweigen kriegen Sie großen Ärger – ein dauerhafter Ausschluss aus der privaten Krankenversicherung kann die Folge sein.

Schon die kleinste Vorerkrankung kann zu Risikozuschlägen führen, weshalb es sich anbietet beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung immer Angebote zu vergleichen. Ein unabhängiger Makler bietet sich an, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht und Sie vor Fallen schützen kann.

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