Wann Ihre Krankenversicherung Ihnen Krankengeld zahlt

Krankengeld erhalten Sie nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen und wie Sie Ihr persönliches Krankengeld beantragen und auch sicher erhalten, lesen Sie in diesem Artikel!

Eine Krebserkrankung, ein schwerer Autounfall oder eine langwierige Infektion – all diese Ursachen können Gründe dafür sein, weshalb Arbeitnehmer über mehrere Wochen oder Monate nicht zur Arbeit erscheinen können.

Finanziell sind Angestellte in Deutschland aber gut abgesichert und müssen sich zumindest um das Geld in dieser Zeit wenig Gedanken machen. Die ersten sechs Wochen übernimmt der Arbeitnehmer die normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mit dem normalen Gehalt. Sind die sechs Wochen zu Ende und der Arbeitnehmer ist immer noch nicht gesund, springt in der Regel die Krankenkasse ein.

Voraussetzungen für Krankengeld

Um tatsächlich Krankengeld zu erhalten, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen Sie kein Gehalt mehr von Ihrem Arbeitgeber beziehen, da die Lohnfortzahlungsphase beendet ist. Zudem müssen Sie weiterhin von einem Arzt krankgeschrieben sein. Auch bei einem Reha-Aufenthalt oder einem stationären Krankenhausaufenthalt erhalten Sie Krankengeld, wenn Sie keine Bezüge von Ihrem Arbeitgeber bekommen.

Selbstständige haben nur dann einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse den Anspruch auf Krankentagegeld umfasst. Wenn ein Ehepartner oder ein Kind über die Familienversicherung mitversichert ist, besteht der Anspruch auf Krankengeld nicht. Er gilt nur für den Hauptversicherten. 

Wie lange wird das Krankengeld bezahlt?

Praktikanten, Studenten und Hartz IV-Empfänger erhalten ebenfalls kein Krankengeld – Arbeitslosengeld I-Empfänger hingegen schon. Sechs Wochen lang wird im Krankheitsfall das Arbeitslosengeld weitergezahlt und danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Krankengeld wird bis zu 78 Wochen lang ausbezahlt und muss drei Monate vor dem Ablauf dieser Frist neu beantragt werden. Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie beim ersten Mal keinen gesonderten Antrag stellen. Ihre Krankenversicherung wird Sie kontaktieren und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Verlängern Sie Ihre Krankschreibung rechtzeitig

Normalerweise müssen Sie, um einen reibungslosen Übergang zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld zu haben, dafür sorgen, dass Ihre Krankschreibung nach sechs Wochen rechtzeitig verlängert wird.

Ist beispielsweise der letzte Tag Ihrer Krankschreibung ein Samstag, sollten Sie spätestens einen Tag vorher, am Freitag, wieder zum Arzt gehen. Sie müssen ohne Unterbrechung dauerhaft krankgeschrieben sein, damit Ihr Anspruch auf Krankengeld aufrecht erhalten bleibt.

Ihr Arbeitgeber ist zur Ausfüllung verpflichtet

Damit Ihr Krankengeld berechnet werden kann, muss Ihr Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausfüllen, die ihm die Krankenkasse zuschickt. Er ist verpflichtet, dieses Formular Ihrer Krankenkasse zukommen zu lassen.

Den Auszahlschein erhalten Sie von Ihrer Kasse nach Ablauf der sechs Wochen. Dieser weist Ihre Arbeitsunfähigkeit nach und berechtigt Sie zur Anforderung des Krankengeldes. Entweder schickt Ihnen Ihre Krankenkasse diesen Schein zu, oder Sie können Ihn sich über das Online-Portal Ihrer Krankenkasse selbst ausdrucken.

Schicken Sie alles zur Sicherheit per Einschreiben

Mit dem Stempel und der Unterschrift Ihres Arztes können Sie diesen Schein dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Üblicherweise müssen Sie bei einer länger anhaltenden Krankheit alle zwei bis vier Wochen zum Arzt und sollten sich dann wenn nötig immer wieder neu krankschreiben lassen.

Senden Sie Ihrer Krankenkasse die Dokumente am besten per Einschreiben, um eine Garantie zu haben, dass der Schein auch wirklich ankommt und Sie Ihr Geld erhalten. Das Krankengeld wird rückwirkend ab dem Tag ausbezahlt, an dem die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde.

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