Private Krankenversicherung: Ärger vermeiden

Wenn man eine private Krankenversicherung (PKV) abschließt, sollte man sich vorher überlegen, welche Leistungen man zur Verfügung gestellt bekommt. Es läuft nicht alles ganz so rund, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Private Krankenversicherung: Ärger vermeiden
Wenn man eine private Krankenversicherung (PKV) abschließt, sollte man sich vorher überlegen, welche Leistungen man zur Verfügung gestellt bekommt. Es läuft nicht alles ganz so rund, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Der gesetzlich Versicherte fühlt sich zwar in der Regel vernachlässigt, kann aber im Normalfall mit einer Kostenübernahme rechnen.

Die Praxisgebühr sowie die Medikamentenzuzahlung werden nach einem Arztbesuch gezahlt und danach braucht man sich um weitere Kosten keine Sorgen mehr zu machen.

Der privat Versicherte muss in Vorleistung treten und bei hoher Selbstbeteiligung, bis zur vereinbarten Höhe selbst zahlen. Wenn man einen Selbstbehalt von 1000 Euro vereinbart hat, zahlt man diese, bevor die PKV auch nur einen Cent bezahlt, aus dem eigenen Geldbeutel.

Das böse Erwachen kommt oftmals erst dann, wenn die Abrechnung der PKV zurück kommt und einige Postionen gar nicht oder nur teilweise bezahlt wurden. Beispielsweise weiß der Versicherte manchmal gar nicht, dass er ein Primärarztprinzip vereinbart hat, somit suchte er im Krankheitsfall direkt den Facharzt auf und erhält grundsätzlich nur 80% des Rechnungsbetrages erstatten, da er keine Überweisung vorgelegt hat.

Sehr viele Existenzgründer oder Neuversicherte in der privaten Krankenversicherung sind sich nicht über das Leistungsportfolio bewusst
Der Beweis dafür liegt beim "Schiedsrichter" für die privaten Krankenversicherungen, dem sogenannten "PKV-Ombudsmann" eindeutig vor.

Die PKV wird von Makler immer schön geredet. Doch in der Praxis sucht jeder erst einmal nach einer günstigen Krankenversicherung, denn eine Top Leistung erhält man nicht für wenig Geld, sei denn man ist sehr jung, kerngesund oder man wählt eine hohe Selbstbeteiligung aus.

Die meisten PKV-Anfänger-Tarife beinhalten keine oder geringe Leistungen für Physiotherapie, Psychotherapie oder Vorsorgeuntersuchungen. Aus den besagten Gründen wurde der Ombudsmann im letzten Jahr stark in Form von Schlichtungsfällen strapaziert. Die Streitigkeiten drehten sich um die medizinische Notwendigkeit von Heilbehandlungen, Krankenhausaufenthalten und Arzneimittel.