Pflegekosten: Für die private Vorsorge gibt es drei Varianten

Die Kosten für einen Pflegefall sind erheblich. Trotz gesetzlicher Pflegeversicherung sind hohe Belastungen für den Patienten wie für seine Angehörigen möglich. Wer privat vorsorgen will, der kann zwischen drei verschiedenen Varianten wählen. Lesen Sie hier, welche Vor- und Nachteile Sie jeweils kennen sollten.

Eine private Vorsorge für Pflegekosten ist im Prinizip ohne Versicherung möglich: Man muss nur frühzeitig anfangen, dafür zu sparen. Wer ein großes Vermögen hat, kann davon zehren. Allerdings ist unklar, wie lange das Polster im Einzelfall reicht. Ist das Vermögen aufgebraucht, springt zwar das Sozialamt ein – wird aber bei Angehörigen Regress nehmen. Wer das vermeiden möchte, dem stehen folgende Varianten zur Auswahl.

Die Pflege-Rentenversicherung

Sie ist gekoppelt an eine Lebens- oder Rentenversicherung. 1.000 Euro Monatsrente kosten einen jungen Mann etwa 20 Euro monatlich – zusätzlich zu der Prämie zur Lebens- und Rentenversicherung. Insgesamt entsteht eine Beitragslast, die etwa bei Arbeitslosigkeit möglicherweise nicht mehr getragen werden kann. Darin besteht eine Gefahr solcher gebündelter Verträge: Wer wegen eines Engpasses den Hauptvertrag kündigt, verliert gleichzeitig den Pflegeversicherungsschutz.

Die Pflegekosten-Versicherungen

Sie erstattet nachgewiesene Kosten, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden. Oder der Kunde erhält z. B. die Zusage, dass die Leistung der Sozialversicherung verdoppelt wird, maximal bis zu den tatsächlichen Kosten. Der Vorteil bei einer prozentualen Leistung besteht darin, dass sie inflationssicher ist: 100 Prozent sind auch in 20 Jahren noch 100 Prozent.

Die Pflege-Tagegeldversicherung

Für jeden Tag als Pflegefall zahlt die Versicherung den vereinbarten Betrag, z. B. 50 Euro. Liegen die tatsächlichen Pflegekosten darunter (etwa weil Angehörige mithelfen), bleibt vielleicht sogar noch etwas übrig, um sich das Leben ein wenig angenehmer zu gestalten. Andererseits: Sollten sich die Pflegekosten etwa durch Inflation dramatisch erhöhen, kann die heute vereinbarte Festsumme später zu wenig sein.

Die Tücken bei den Vertragsgestaltungen sind vielfältig: So gibt es mitunter bei Pflegestufe I gar nichts – da werden aber die meisten Pflegefälle eingestuft. Je nach Pflegestufe oder bei nur häuslicher Pflege kann es Abschläge bei den Leistungen geben. Bei der Einstufung sollte die private Versicherung möglichst ohne weitere Untersuchung die Stufe der gesetzlichen Pflege anerkennen – das vermeidet Streitereien. 

Lesen Sie auch unsere Übersicht "Pflegefall: Kosten und Versicherungen".