Krankenversicherung 2011: Die Änderungen

Auch 2011 sind wieder Gesetzesänderungen zu erwarten, die teilweise recht erheblich in die Belange der Bürger eingreifen. Diese Änderungen betreffen zumeist die Brieftasche des Bürgers, die mehr an Inhalt verlieren als gewinnen wird. In dieser Serie behandeln wir drei Themenkomplexe: Die Krankenversicherung, die Lohnsteuer und das Sozialrecht wie ALG II und Wohngeld. Teil 1 behandelt die Änderungen bei der Krankenversicherung.

Hier bleibt es wie gehabt: alles wird teuer. So wird der Beitragssatz von derzeit 14,9 auf 15,5 % angehoben, wo er "dauerhaft“ festgeschrieben werden soll. Leider wird nirgendwo gesagt, was unter "dauerhaft“ verstanden wird. Wie auch immer: von diesen 15,5% bezahlt der Arbeitgeber 7,3% und hier wird diese Zahl "eingefroren“.

Man beachte den Unterscheid zwischen "dauerhaft“ und "eingefroren“. Letzteres dürfte längeren Bestand als der Anteil des Arbeitnehmers haben, der schon jetzt den Löwenanteil von 8,2 % zu tragen hat.

Begründet wird diese Erhöhung mit dem wachsenden Alter der Bevölkerung und damit, dass die Beitragssenkung 2009 eine durch die Wirtschaftskrise bedingte Maßnahme war. Durch die auflebende Konjunktur und die positiven wirtschaftlichen Entwicklungen sei es jetzt gerechtfertigt, die steuerfinanzierte Senkung auslaufen zu lassen.

Krankenversicherung 2011 und der Zusatzbeitrag
Gleichfalls angehoben wird die (mögliche) Höhe des Zusatzbeitrages. Bisher durften die Krankenkassen maximal 8 EUR je Monat von den Versicherten verlangen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rössler (FDP) erklärte noch im September 2010, dass eine Erhöhung dieser Zusatzbeiträge für 2011 und 2012 für die meisten Versicherungsnehmer kein aktuelles Thema seien, weil durch ein "ausbalanciertes Reformpaket“ entsprechende Einsparungsmaßnahmen erfolgten.

Dennoch wurde festgelegt, die maximale Höhe anzuheben, denn die bisherige Begrenzung wurde aufgehoben. So können Krankenkassen ab 2011 theoretisch einen beliebig hohen Zusatzbeitrag verlangen, der allerdings maximal 2% des Brutto-Einkommens (!) erreichen darf.

Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der DAK gab schon 2009 in einem Interview der Politik die Schuld an den Zusatzbeiträgen: ”Es war immerhin die Politik, die den Ärzten und den Krankenhäusern Honorarmehrung mit Begründung, eure Leistungen müssen wir besser honorieren, gegeben hat.” Wer sich die Bilder und Meldungen von den Ärztestreiks und Tarifauseinandersetzungen im Jahr 2010 vor den Augen ruft, kann erahnen, was die Worte vom Bundesgesundheitsminister wert sein dürften.

Gesundheitsexperten erwarten, dass der Zusatzbeitrag bis zum Jahr 2020 auf 80 EUR im Monat steigen könnte. Laut Regierung soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag ab 2012 bei rund 5 EUR und im Jahr 2014 bei 10 bis 16 EUR monatlich liegen.

Durch die Steigerung des Beitragssatzes auf 15,5% steigen auch die Lohnnebenkosten auf 38,55%. Dabei werden, wie heutzutage üblich, die Arbeitnehmer stärker belastet. Sie müssen einen Sonderbeitrag von 0,9%für die Krankenversicherung zahlen und für kinderlose Arbeitnehmer kommt noch ein zusätzlicher Beitrag von 0,25% für die Pflegeversicherung hinzu.

Krankenversicherung 2011 und die Zusatzoptionen
Bei vielen gesetzlichen Krankenversicherungen konnte man bislang Zusatzoptionen wie zum Beispiel ein 1-Bett-Zimmer oder Behandlung durch den Chefarzt bei einem Krankenhausaufenthalt gegen entsprechenden Aufpreis buchen. Hier hat die Lobby der privaten Krankenversicherungen heftig gewirbelt und folgerichtig dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen diese Zusatzangebote nicht mehr machen – sie bleiben den privaten Krankenversicherungen vorbehalten.

Noch ein Hinweis: Die Änderungen zum BaföG haben wir bereits in einem Extra-Artikel vorgestellt.