Höhere Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Die Beschlüsse der schwarz-gelben Bundesregierung sind zum Jahreswechsel 2010/2011 in Kraft getreten und machen sich auf den Lohnzetteln bemerkbar: Es gelten höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von nunmehr 15,5 Prozent und auch viele Tarife der meisten privaten Krankenversicherungen sind um Beitragserhöhungen nicht herum gekommen.

Den größten Anteil an steigenden Gesundheitskosten dürfte langfristig jedoch der Zusatzbeitrag der Krankenkassen ausmachen. Dieser darf von den gesetzlichen Kassen ab 2011 in unbegrenzter Höhe erhoben werden.

Aufgrund der zusätzlichen rund sieben Milliarden Euro, die durch die allgemeine Beitragserhöhung in die leeren Kassen gespült werden, sind Zusatzbeiträge im großen Stil 2011 wahrscheinlich noch nicht nötig. Ab 2012 rechnen Gesundheitsökonomen allerdings mit weiter explodierenden Kosten und entsprechend steigenden Zusatzbeiträgen, die allein auf den Schultern der Versicherungsnehmer lasten.

Sozialausgleich bei gesetzlichem Zusatzbeitrag
Ein Sozialausgleich wird erst gewährt, wenn die Höhe des Zusatzbeitrags zwei Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens übersteigt. Die Berechnungen und den riesigen Verwaltungsaufwand hat die Regierung den Arbeitgebern aufgebürdet, die bereits lautstark dagegen protestieren.

Da die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2011 auf 3.712,50 Euro gesunken ist, wirkt sich die allgemeine Beitragserhöhung für Gutverdiener geringer aus. Der Maximalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt also 8,2 Prozent und höchstens 3.712,50 Euro, das entspricht 304,43 Euro pro Monat. Plus den Zusatzbeitrag, den derzeit zwölf deutsche Krankenkassen erheben (zwischen 8 und 15 Euro monatlich).

Höhere Beiträge und der Wechsel der privaten Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungen haben viele ihrer Tarife an die steigenden Kosten im Gesundheitswesen anpassen müssen. Wie im Fall der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung, haben die Versicherten auch bei einer Prämienerhöhung das Recht auf einer außerordentlich Kündigung innerhalb von vier Wochen ab der Ankündigung.

Da die angesammelten Altersrückstellungen nicht immer im vollen Umfang mitgenommen werden können, sollte ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung wohl überlegt sein. Oft genügt eine Reduzierung der Leistungen, um die Erhöhung abzumildern.

Die großen privaten Krankenversicherungen wie Debeka, DKV und AXA erhöhen die Prämien um bis zu sieben Prozent, geringer fallen die Erhöhungen bei der BBV und der Signal aus. Im Durchschnitt verteuern sich die Prämien dort um zwei Prozent. Beinahe konstant bleiben die Beiträge der Allianz, die nur um etwa 0,5 Prozent anziehen musste.