Auswahl der privaten Krankenversicherung

Es gibt viele Kriterien, die bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung (PVK) eine große Rolle spielen. In diesem Beitrag werden Ihnen die vier wichtigsten Kriterien vorgestellt, um Ihnen die Entscheidung für die private Krankenversicherung zu vereinfachen. Außerdem werden Ihnen als Kunde Gründe dafür genannt, warum Sie die Auswahl der PKV besonders ernst nehmen sollten.

Was muss ich bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung beachten
1. Eintrittsalter beim Wechsel in die private Krankenversicherung
Das Eintrittsalter spielt eine sehr wichtige Rolle bei der Auswahl der PKV. Je früher man Mitglied einer PKV wird, desto günstiger ist man im höheren Alter versichert. Bei einem zu hohem Eintrittsalter kann der Beitrag je nach Leistungsauswahl sehr hoch ausfallen.

2. Gesundheitszustand bei Eintritt in die private Krankenversicherung
Bei gesundheitlichen Einschränkungen werden Risikozuschläge berechnet, die bei bestimmten Erkrankungen den Beitrag unter Umständen sogar verdoppeln können. Personen mit dauerhaften Krankheiten oder Medikamenteneinnahme sollten eine sogenannte "Risikovoranfrage" beim Versicherer anfragen. Dabei erhält der zukünftig Versicherte seinen individuellen Beitrag inklusive Risikozuschläge und weiß, was ihn erwarten wird.

3. PKV-Beitragsstabilität des Versicherers über einen längeren Zeitraum
Es kommt nicht nur auf den heutigen Beitrag des Neueinsteigeres an, sondern auch darauf, wie lange der Beitrag in den letzten fünf bis zehn Jahren stabil am Markt angeboten wurde. Darüber sollte der Berater den Kunden im Beratungsgespräch anhand von Statistiken informieren. Fragen Sie Ihren Berater lieber etwas mehr als zu wenig.

4. Leistungsvergleich
Lesen Sie die Bedingungen des Versicherers genau durch. Bei sehr günstigen Tarifen gibt es oftmals wichtige Leistungseinschränkungen und Grenzen in den Versicherungsbedingungen. Diese muss man unbedingt kennen, um dauerhaft mit der PKV zufrieden sein zu können.

Im Bereich Zahnersatz sind in vielen Starter-Tarifen Summenbegrenzungen festgesetzt. Das heißt, dass der Betrag für Zahnersatzleistung im ersten Versicherungsjahr auf maximal 500 Euro begrenzt ist. Begrenzungen kann es auch bei Medikamenten, Hilfsmitteln, Heilmitteln und anderen Leistungen geben.