Auslandskrankenversicherung richtig abschließen

Gesetzlich krankenversicherte haben in allen EU-Staaten im ambulanten Bereich ein Anrecht auf eine Grundversorgung, die in den Kassenkosten enthalten ist (EuGH Az.: C-385/99). Gibt es ein spezielles Sozialversicherungsabkommen, übernehmen die deutschen Sozialversicherungen sogar Teile der Krankenhauskosten (BSG Az.: B 1 KR 18/06 R). Allerdings ist dies kein Freifahrtschein und es empfiehlt sich immer der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

Es kann immer vorkommen, dass Ärzte im EU-Ausland auf eine private Zahlung vor Ort bestehen – häufig sogar bar. Der größte Risiko- und Kostenfaktor bleibt immer eine längere Spezialbehandlung vor Ort oder ein notwendiger Rücktransport, der in keinem Fall durch die Standardversicherung abgedeckt ist (BSG Az.: B 1 Kr 1/98).

Auslandskrankenversicherung außerhalb Europas
Außerhalb der EU bzw. Europas übernehmen die gesetzlichen Kassen keinerlei Behandlungskosten für ihre Mitglieder, weil dort häufig keine Kooperationsverträge bestehen. Hier ist die Auslandskrankenversicherung ein Muss.

Auslandskrankenversicherung auch für Privatversicherte
Aber auch wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie den Umfang Ihres Schutzes noch einmal gut überprüfen. Wichtig ist hier auch der Rücktransport, der übernommen werden sollte, wenn dieser "medizinisch sinnvoll und vertretbar" ist. So können Sie als Kunde schnellstmöglich nach Hause zurückgebracht zu werden, sich mit bekannten Ärzten verständigen und so Ihre Heilungschancen verbessern.

experto meint: Prüfen Sie auch, inwieweit Medikamente im Preis enthalten sind und was die Höchstdauer einer Einzelreise ist. Häufig kann sich für Familien der Abschluss eines Jahresvertrags lohnen. Der schützt Sie dann auch davor, den Abschluss einer wichtigen Auslandskrankenversicherung zu vergessen.