Arbeitgeberanteil Krankenversicherung: Das steht Ihnen jetzt zu

Private Krankenversicherer haben zu Jahresbeginn teilweise deutlich die Prämien erhöht, vor allem für die Tarife mit ambulanten Leistungen. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihnen deshalb ein höherer Zuschuss vom Arbeitgeber zusteht.

Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern läuft das wie von selbst: Ändert sich der mittlerweile einheitliche Beitragssatz oder die Beitragsbemessungsgrenze, informiert die Kasse direkt den Arbeitgeber, der daraufhin den entsprechenden Beitrag abführt. Der Arbeitgeberanteil beträgt zurzeit 7,3 Prozentpunkte, der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozentpunkte – zusammen ergibt den aktuellen Beitragssatz von 15,5 Prozent.

Bei privat Krankenversicherten ist das Verfahren anders: Sie bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Versicherung mit dem Nettogehalt überwiesen. Die gesamte Prämie zahlt der Arbeitnehmer dann an seine private Krankenversicherung. Von einer höheren Prämie – und damit eventuell Anspruch auf mehr Zuschuss – erfährt der Arbeitgeber nur, wenn der Arbeitnehmer ihm das mitteilt.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

Entsprechend dem Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent bis maximal zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2012 monatlich 279,23 Euro, höchstens jedoch die Hälfte der Monatsprämie. Die Pflegeversicherung wird mit maximal 37,29 EUR im Monat bezuschusst.

Zwei Beispiele: Ein Privatpatient muss statt bislang 400 Euro nun 480 Euro an seinen Versicherer monatlich zahlen. Bislang konnte er 200 Euro als Zuschuss vom Arbeitgeber beanspruchen, nun 240 Euro. Der neue Zuschuss liegt noch unter dem Maximalbetrag. Zahlte der Privatpatient bislang aber z. B. schon 600 Euro und nun 650 Euro, so muss er die Erhöhung allein schultern, denn der maximale Arbeitgeber-Zuschuss war und ist ausgeschöpft.

Gut zu wissen: Wenn der maximal mögliche Arbeitgeber-Zuschuss nicht erreicht wird, so kann der Privatpatient von seinem Arbeitgeber noch einen Rest-Zuschuss für ebenfalls privat versicherte, nicht berufstätige Familienangehörige erhalten. Voraussetzung: Der Familienangehörige, etwa der Ehepartner oder das Kind, haben nicht mehr als 365 Euro eigenes Einkommen im Monat (bei Minijob: 400 Euro).

Ein anderes Beispiel: Ein junger Mann zahlt insgesamt nur 300 Euro Prämie für die private Krankenversicherung. Vom Arbeitgeber kommen 150 Euro Zuschuss. Bis zum Maximalbetrag bleiben noch rund 130 Euro "Luft" – diesen Betrag muss der Arbeitgeber zusätzlich überweisen, wenn der Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung des Ehegatten mit zum Beispiel ebenfalls 300 Euro Monatsprämie nachweist. 

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