Änderung der Versicherungspflichtgrenze 2011

Durch die Senkung der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2011 besteht für viele Arbeitnehmer im neuen Jahr die Möglichkeit sich privat krankenzuversichern. Aber wer kann sich wirklich im neuen Jahr der vermeintlich besseren Krankenversicherung anschließen?

Versicherungspflichtgrenze: Neuregelung 2011
Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen können ab 2011 bereits nach nur einjähriger Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer mit ihrem regelmäßigen Entgelt auch im Folgejahr (vorausschauend betrachtet) die dann maßgebliche Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

2011 wird dies wegen der gesunkenen Versicherungspflichtgrenze für viele Arbeitnehmer leichter erfüllbar sein als zuvor. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt für 2011 von bislang 49.950 Euro auf 49.500 Euro jährlich. Dies bedeutet: Ein Arbeitnehmer, der im Jahr 2010 mit seinem regelmäßigem Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze gelegen hat und dies (voraussichtlich) auch im Jahr 2011 tun wird, kann sich seit dem 01.01.2011 privat krankenversichern.

Arbeitnehmer, die sich für eine private Krankenversicherung interessieren, sollten sich diesen Schritt sorgfältig überlegen, da derzeit viele PKV-Unternehmen ihre Beiträge massiv anheben, um ihre stetig steigenden Ausgaben in den Griff zu bekommen.

Übrigens: Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung eines Arbeitnehmers, dass Sie den Beitragsgruppenschlüssel in der Kranken- und Pflegeversicherung mit "0" schlüsseln. Ferner müssen Sie den Beitragsgruppenwechsel mit den Abgabegründen "32" und "12" per DEÜV-Meldung an die Einzugsstelle übermitteln.