Keine Sterbegeldversicherung: Wer zahlt die Beerdigung?

Hat ein Verstorbener keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, wird die Beerdigung entweder aus seinem Nachlass oder durch seine Angehörigen bezahlt. Doch auch wenn diese sich die Bestattungskosten nicht leisten können, gibt es einen Weg.

Viele Senioren machen sich im Alter Gedanken darüber, wie ihre Beerdigung aussehen soll. Eine große Sorge ist häufig, die Beerdigung nicht selber zahlen zu können, sondern ihre Kinder auf den Bestattungskosten sitzen zu lassen.

Da das Thema Altersarmut eine immer größere Rolle spielt, schließen viele Senioren eine Sterbegeldversicherung ab, um zumindest die Kosten ihrer eigenen Bestattung selber decken zu können.

Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?

Bei einer Sterbegeldversicherung zahlen Senioren über einen festgelegten Zeitraum eine monatliche Summe ein, die von der Versicherungsprämie aufgestockt wird. Sobald der im Vorfeld festgelegte Betrag erreicht ist stoppt die Auszahlung und die Versicherung bewahrt das Geld auf, bis es zum Todesfall und somit zur Auszahlung kommt.

Stirbt der Versicherungsnehmer noch in der Einzahlungsphase, dann übernimmt die Versicherung die Bestattungskosten bis zu einem vorher festgelegten Betrag.

Die Sterbeversicherung zahlt das Geld an den Bestatter

Die Auszahlung erfolgt in der Regel an das Bestattungsunternehmen. Die Besonderheit mancher Sterbegeldversicherungen ist, dass der Bestatter nicht frei gewählt werden kann, sondern viele Versicherungsgesellschaften mit lizensierten Unternehmen zusammenarbeiten.

Hat eine Person keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, muss das Geld an den Bestatter anderweitig bezahlt werden.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Der Verstorbene hatte genug gespart und von diesen Rücklagen kann die Bestattung bezahlt werden.

2. Die Ersparnisse des Verstorbenen reichen nicht aus und die Angehörigen müssen die Bestattung zum Teil oder komplett bezahlen.

3. Die Angehörigen können sich die Bestattung ebenfalls nicht leisten und das Sozialamt tritt ein und erstattet die Kosten. Dabei geht der Bestatter meist in Vorkasse und übernimmt zunächst die Beerdigungskosten. Das Geld erhält er vom Sozialamt zurück.

Die Besonderheiten bei einer Erstattung durch das Sozialamt

Unter Umständen kann das Sozialamt sich dafür entscheiden, die Bestattungskosten nicht zu unternehmen. Sobald der Bestatter diese Nachricht hat, kann er aus wirtschaftlichen Gründen die Übernahme der Bestattung verweigern. Sagt das Sozialamt eine Übernahme zu, erhält er das Geld nach ein paar Wochen zurück.

Sterbegeldversicherungen sind häufig umstritten und werden von Kritikern als Geldverschwendung bezeichnet, da das Geld für eine Bestattung auch ohne Versicherung gespart werden könne. Gerade für Personen mit einem schwächeren Einkommen, die in Altersarmut leben, kann es Sinn machen eine Sterbegeldversicherung abzuschließen (wenn die monatlichen Beiträge aufgewendet werden können).

Die Verzinsung ist allerdings nicht überragend und Geld zu sparen ist auch ohne komplizierten Versicherungsabschluss möglich. Auch die eingeschränkte Auswahl an Bestattungsunternehmen empfinden viele Versicherungsnehmer nicht als optimal.

Weitere Besonderheiten bei Sterbegeldversicherungen

Zudem gibt es bei Sterbegeldversicherungen weitere Besonderheiten, wie zum Beispiel das Alter bei Abschluss oder eine Gesundheitsprüfung. Auch lange Wartezeiten sind nicht unüblich, sodass die Versicherung teilweise erst nach mindestens drei Jahren greifen würde und dann auch nur mit der Hälfte des Betrags.

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