Aber was genau deckt eine solche Police überhaupt ab und welche Prämien müssen gezahlt werden?
Grundlegende Informationen zur Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung
Allgemein gesehen können sich Brautpaare in Form einer Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung vor den finanziellen Schäden einer unvorhersehbaren Absage schützen. Falls die Hochzeit zum Beispiel wegen einer akuten Krankheit nicht stattfinden kann, bleiben Sie nicht auf den anfallenden Kosten sitzen. Demzufolge kommt der Versicherer beispielsweise für die Stornierungskosten von unterschiedlichsten Buchungen auf. Dazu zählen unter anderem angemietete Räumlichkeiten oder auch Reservierungen bezüglich der gastronomischen Bewirtung.
Neben Krankheitsfällen greift diese Versicherung auch im Falle eines Unfalls, der eine Verschiebung der Hochzeit unumgänglich macht. Ergänzend gilt es darauf hinzuweisen, dass die Police nicht nur Krankheiten und Unfälle des Brautpaares berücksichtigt, sondern auch von engen Familienangehörigen. Wenn zum Beispiel Ihr Schwiegervater unerwartet krank wird, stellt dies ebenfalls einen von der Versicherung akzeptierten Grund für die Absage dar.
Die finanziellen Konditionen im Überblick
Ob sich der Abschluss einer Versicherung lohnt, hängt immer vom Verhältnis zwischen den jeweiligen Risiken und den anfallenden Prämien ab: Nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) müssen Sie bei der Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung ca. 47 Euro zahlen, um Veranstaltungskosten in Höhe von 2.500 Euro versichern zu lassen. Im Falle von 10.000 Euro Gesamtkosten würden somit Versicherungsgebühren von knapp 200 Euro anfallen. Hinzu kommt ein Selbstbehalt von etwa 250 Euro, den Sie im Falle einer Absage aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Nützliche Hinweise und abschließendes Fazit zur Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung
Letztendlich stellt sich die Frage, wann eine Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung empfehlenswert ist. Grundsätzlich ist eine solche Police ratsam, wenn die Kosten für die Feierlichkeiten einen erheblichen Bestandteil Ihrer Rücklagen beanspruchen. Wer für die Finanzierung der Hochzeit einen Kredit aufnimmt, ist mit einer Rücktrittsversicherung somit gut beraten. Wenn Sie sich für diese spezielle Versicherung entscheiden, gilt es zudem ergänzende Informationen zu beachten: So muss der Abschluss der Police zum Beispiel spätestens 30 Tage vor der geplanten Feier erfolgen. Außerdem sind zusätzliche Kosten für Einladungskarten oder Hochzeitsschmuck von der Versicherung ausgeschlossen.
Fazit
Insgesamt gesehen kann die Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung für ein sicheres Gefühl sorgen, sodass Sie sich ohne Angst vor einer möglichen Absage auf den schönsten Tag Ihres Lebens freuen können. Es bedarf allerdings einiger individueller Überlegungen und Kalkulationen, um die Sinnhaftigkeit dieser Absicherung für Ihre Hochzeit abschließend beurteilen zu können.
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